Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Weniger Lärm für die Bürger Westhausens

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.02.2010, ST 362 Betreff: Weniger Lärm für die Bürger Westhausens zu 1.:Mit Schreiben vom 02.11.2009 antwortete die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (GWH) auf die Anfrage des Magistrats bzgl. der Lärmschutzsanierung an den Wohngebäuden im Westring. Es wird dargelegt, dass in diesem Jahr, im Rahmen eines eigenen Investitionsprogramms, die betroffenen Häuser bezüglich Sanierungs- und Modernisierungsbedarf untersucht werden. zu 2.:Im Zusammenhang mit der Anfrage V 786 vom 21.10. 2008 wurde das für den Lärmschutz und damit auch die bestehende Lärmschutzwand Ecke Westring / Kollwitzstraße zuständige hessische Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt (ASV) angeschrieben. Das ASV Frankfurt äußerte sich bezüglich eines Neubaus bzw. Sanierung der Lärmschutzwand bisher ablehnend. Ein Sanierungszwang aus rechtlicher Sicht besteht leider nicht. zu 3.:Der betroffene Bereich der Siedlung liegt nah zu der Autobahn A66 und wird als Lärmbrennpunkt (HotSpot) im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Frankfurt am Main sowie der Lärmkartierung des Landes Hessen identifiziert. Für die weitere Bearbeitung der Lärmaktionsplanung wird die Anregung des Ortsbeirates 7 bezüglich der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens für die Siedlung Westhausen aufgenommen. zu 4.:Aus der Sicht des hessischen Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt kann eine Neubewertung der Situation erst durch eine wesentliche bauliche Veränderung der A 66 im genannten Bereich erfolgen. Eine solche Änderung ist momentan nicht vorgesehen. Trotzdem wird der Magistrat sich weiter hin bemühen die Hessische Straßenverkehrsverwaltung von der Notwendigkeit einer Lärmsanierungsmaßnahme zu überzeugen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.04.2009, OA 866 Antrag vom 03.06.2019, OF 378/7 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1341