Weniger Lärm für die Bürger Westhausens
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.02.2010, ST 362 Betreff: Weniger Lärm für die Bürger
Westhausens zu 1.:Mit Schreiben vom 02.11.2009
antwortete die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (GWH) auf die
Anfrage des Magistrats bzgl. der Lärmschutzsanierung an den Wohngebäuden im
Westring. Es wird dargelegt, dass in diesem Jahr, im Rahmen eines eigenen
Investitionsprogramms, die betroffenen Häuser bezüglich Sanierungs- und
Modernisierungsbedarf untersucht werden. zu 2.:Im Zusammenhang mit der
Anfrage V 786 vom 21.10. 2008 wurde das für den Lärmschutz und damit auch die
bestehende Lärmschutzwand Ecke Westring / Kollwitzstraße zuständige hessische
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt (ASV) angeschrieben. Das ASV
Frankfurt äußerte sich bezüglich eines Neubaus bzw. Sanierung der
Lärmschutzwand bisher ablehnend. Ein Sanierungszwang aus rechtlicher Sicht
besteht leider nicht. zu 3.:Der betroffene Bereich der
Siedlung liegt nah zu der Autobahn A66 und wird als Lärmbrennpunkt (HotSpot) im
Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Frankfurt am Main sowie der
Lärmkartierung des Landes Hessen identifiziert. Für die weitere Bearbeitung der
Lärmaktionsplanung wird die Anregung des Ortsbeirates 7 bezüglich der
Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens für die Siedlung Westhausen
aufgenommen. zu 4.:Aus der Sicht des hessischen Amtes für Straßen-
und Verkehrswesen Frankfurt kann eine Neubewertung der Situation erst durch
eine wesentliche bauliche Veränderung der A 66 im genannten Bereich erfolgen.
Eine solche Änderung ist momentan nicht vorgesehen. Trotzdem wird der Magistrat
sich weiter hin bemühen die Hessische Straßenverkehrsverwaltung von der
Notwendigkeit einer Lärmsanierungsmaßnahme zu überzeugen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
21.04.2009, OA 866
Antrag vom
03.06.2019, OF
378/7
Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1341