Weniger Lärm für die Bürger Westhausens
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.10.2019, ST 1948 Betreff: Weniger Lärm für die Bürger
Westhausens Der Magistrat nimmt zu den Fragen
des Ortsbeirates wie folgt Stellung: Zu 1.: Für die Ermittlung eines Lärmschutzes werden
ausschließlich berechnete Lärmpegel herangezogen. Gemessene Lärmpegel haben
keinerlei Einfluss auf mögliche Maßnahmen. Hintergrund hierfür ist, dass
temporäre Lärmmessungen nicht repräsentativ sind - im Jahresverlauf gibt es
wechselnde Rahmenbedingungen, daher können Messwerte nicht verallgemeinert
werden. Der Magistrat sieht aus diesem Grund keine Vorteile darin, den
Verkehrslärm zu messen. Informationen zur Lärmbelastung können der
Lärmkartierung des Landes Hessen entnommen werden. Diese Kartierung kann über
die Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und
Geologie eingesehen werden: www.hlnug.de, Stichwort "Lärmviewer" bzw.
www.laerm.hessen.de. Der Lärm, der von der A 66 ausgeht, betrifft den
Westring auf der der Autobahn zugewandten Seite. Hier liegt der berechnete
Lärmpegel über der von der Hessischen Landesregierung für Wohngebiete
festgelegten "Zumutbarkeitsschwelle" (siehe Auszug). Zu 2.: Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen teilte dem
Magistrat auf Anfrage mit, dass die Gebäude am Westring mit dem Bau der A 66
mit Schallschutzmaßnahmen auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse versehen und
damals nachgehalten wurden. Für eine konkrete
Schallschutz-Modernisierungsplanung fehle jedoch eine belastbare Datengrundlage
der zukünftig zu erwartenden Emissionswerte, die das Land Hessen bzw. Hessen
Mobil bisher nicht geliefert habe. Insofern ist davon auszugehen, dass seitens der GWH
seit 2010 keine weiteren lärmmindernden Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. Austausch
der Fenster, durchgeführt wurden. Zu 3.: Hessen Mobil teilte dem Magistrat zu der Anfrage mit,
dass bestehende Verkehrswege unter Bestandsschutz stehen. Ein Rechtsanspruch
auf lärmmindernde Maßnahmen im Sinne einer "Lärmvorsorge" besteht daher nicht.
Derzeit gibt es kein neues Planfeststellungsverfahren für eventuelle bauliche
Veränderungen im Bereich der vom Ortsbeirat angesprochenen A 66. Hessen Mobil führt ergänzend aus, dass bei
bestehenden Straßen und Autobahnen ohne bauliche Änderungen unter Umständen auf
freiwilliger Basis Schutzmaßnahmen im Sinne einer "Lärmsanierung" in Frage
kommen können. Die heutige
Verkehrsbelastung der A 66 in diesem Bereich liegt bei etwa 75.000
Kraftfahrzeugen pro Tag. Dieser Wert ist - wenn auch nur sehr knapp - geringer
als der der damaligen Berechnung zugrundeliegende Wert von 76.000
Kraftfahrzeugen pro Tag. Somit fehlt die Voraussetzung für zusätzliche
Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Trägers der Autobahn. Aus Sicht von Hessen Mobil ist der Westring somit
durch aktive und passive Maßnahmen geschützt. Zum Thema Umgebungslärm teilt
Hessen Mobil weiterhin mit, dass zurzeit die dritte Stufe der
Lärmaktionsplanung läuft. Hessen Mobil überprüft darin, ob Möglichkeiten von
Lärmschutzmaßnahmen gegeben sind. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen aktuell
zur weiteren Verwendung und Entscheidung beim Regierungspräsidium
Darmstadt. Zu 4.: Wie bereits zu Punkt 3 ausgeführt, sieht Hessen Mobil
auf der Basis der vorliegenden Daten keine Veranlassung, zusätzliche
Lärmschutzmaßnahmen vorzunehmen. Der Magistrat bedauert, dass derzeit
diesbezüglich keine belastbaren oder rechtlich begründbaren
Einwirkungsmöglichkeiten bestehen. Ob die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung
neue Erkenntnisse bringt, bleibt abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.06.2019, V
1341