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Weniger Lärm für die Bürger Westhausens

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1948 Betreff: Weniger Lärm für die Bürger Westhausens Der Magistrat nimmt zu den Fragen des Ortsbeirates wie folgt Stellung: Zu 1.: Für die Ermittlung eines Lärmschutzes werden ausschließlich berechnete Lärmpegel herangezogen. Gemessene Lärmpegel haben keinerlei Einfluss auf mögliche Maßnahmen. Hintergrund hierfür ist, dass temporäre Lärmmessungen nicht repräsentativ sind - im Jahresverlauf gibt es wechselnde Rahmenbedingungen, daher können Messwerte nicht verallgemeinert werden. Der Magistrat sieht aus diesem Grund keine Vorteile darin, den Verkehrslärm zu messen. Informationen zur Lärmbelastung können der Lärmkartierung des Landes Hessen entnommen werden. Diese Kartierung kann über die Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie eingesehen werden: www.hlnug.de, Stichwort "Lärmviewer" bzw. www.laerm.hessen.de. Der Lärm, der von der A 66 ausgeht, betrifft den Westring auf der der Autobahn zugewandten Seite. Hier liegt der berechnete Lärmpegel über der von der Hessischen Landesregierung für Wohngebiete festgelegten "Zumutbarkeitsschwelle" (siehe Auszug). Zu 2.: Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen teilte dem Magistrat auf Anfrage mit, dass die Gebäude am Westring mit dem Bau der A 66 mit Schallschutzmaßnahmen auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse versehen und damals nachgehalten wurden. Für eine konkrete Schallschutz-Modernisierungsplanung fehle jedoch eine belastbare Datengrundlage der zukünftig zu erwartenden Emissionswerte, die das Land Hessen bzw. Hessen Mobil bisher nicht geliefert habe. Insofern ist davon auszugehen, dass seitens der GWH seit 2010 keine weiteren lärmmindernden Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. Austausch der Fenster, durchgeführt wurden. Zu 3.: Hessen Mobil teilte dem Magistrat zu der Anfrage mit, dass bestehende Verkehrswege unter Bestandsschutz stehen. Ein Rechtsanspruch auf lärmmindernde Maßnahmen im Sinne einer "Lärmvorsorge" besteht daher nicht. Derzeit gibt es kein neues Planfeststellungsverfahren für eventuelle bauliche Veränderungen im Bereich der vom Ortsbeirat angesprochenen A 66. Hessen Mobil führt ergänzend aus, dass bei bestehenden Straßen und Autobahnen ohne bauliche Änderungen unter Umständen auf freiwilliger Basis Schutzmaßnahmen im Sinne einer "Lärmsanierung" in Frage kommen können. Die heutige Verkehrsbelastung der A 66 in diesem Bereich liegt bei etwa 75.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Dieser Wert ist - wenn auch nur sehr knapp - geringer als der der damaligen Berechnung zugrundeliegende Wert von 76.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Somit fehlt die Voraussetzung für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Trägers der Autobahn. Aus Sicht von Hessen Mobil ist der Westring somit durch aktive und passive Maßnahmen geschützt. Zum Thema Umgebungslärm teilt Hessen Mobil weiterhin mit, dass zurzeit die dritte Stufe der Lärmaktionsplanung läuft. Hessen Mobil überprüft darin, ob Möglichkeiten von Lärmschutzmaßnahmen gegeben sind. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen aktuell zur weiteren Verwendung und Entscheidung beim Regierungspräsidium Darmstadt. Zu 4.: Wie bereits zu Punkt 3 ausgeführt, sieht Hessen Mobil auf der Basis der vorliegenden Daten keine Veranlassung, zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen vorzunehmen. Der Magistrat bedauert, dass derzeit diesbezüglich keine belastbaren oder rechtlich begründbaren Einwirkungsmöglichkeiten bestehen. Ob die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung neue Erkenntnisse bringt, bleibt abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1341