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Zeilsheim: Parken im Pferdskopfweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Parkregelung im Pferdskopfweg ist eindeutig. Es gibt keine Grundlage in der Straßenverkehrs-Ordnung für weitere Regelungen. Vor Ort liegt ganz eindeutiges individuelles, bewusstes Fehlverhalten vor. Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für einen Ortstermin. Die Fahrzeuge parken ordnungswidrig auf dem Gehweg und werden durch die Städtische Verkehrspolizei, bei entsprechender Wahrnehmung, verwarnt. In diesem Jahr wurden im Pferdskopfweg 101 Verwarnungen ausgestellt, Stand 18.11.2021. Die Überwachungs-intensität wird kurzzeitig erhöht.