Zeilsheim: Ortstermin Pferdskopfweg, um Parksituation zu klären
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Im Pferdskopfweg lässt sich das Parken auf dem Gehweg nicht erlauben, weil die Gehwegbreite (1,30 bis 1,80 Meter) zu gering ist. Legal kann deshalb jeweils nur an einer Fahrbahnrandseite geparkt werden. Eine beidseitige Beparkung ist wegen der geringen Straßenbreite (5,00 Meter) nicht möglich. Eine Parkbeschilderung ist nicht vorhanden. Die Parkordnung ergibt sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung, weshalb nicht von Rechtunsicherheit gesprochen werden kann.