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Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bereits im Jahr 2018 wurde für den Wirtschaftsgarten eine Betriebszeitbeschränkung auf 22:00 Uhr verfügt. Weitere Anordnungen existieren für den Betrieb nicht. Aufgrund mehrerer Anwohnerbeschwerden über Lärm und Geruchsbelästigungen durch die Shisha-Bar, wurden seit deren Wiedereröffnung am 30.08 2019 mehrere Kontrollen des Gaststättenbetriebs durch den Immissionsschutz der Stadtpolizei durchgeführt. Im Zuge dieser Kontrollen wurden anfangs Missstände, wie geöffnete Schallaustrittsöffnungen oder ein kreisrunder Ausschnitt in einem der Fenster, festgestellt, durch die Lärm und Geruch nach außen dringen konnten. Die Betreiber wurden aufgefordert, die Türen und Fenster geschlossen zu halten und auch den Ausschnitt im Fenster dauerhaft zu verschließen. Auch wurde die Zuluft-Anlage einer Messung unterzogen und die Anbringung eines Schalldämpfers auferlegt, um auch die nächtlichen Richtwerte einhalten zu können. Sämtliche Mängel wurden im geforderten Zeitraum erledigt. Messungen in den Wohnräumen der Beschwerdeführer ergaben, dass alle Richtwerte eingehalten wurden, selbst wenn die Anlagen auf höchster Stufe liefen. Geruchsbelästigungen durch süßlichen Tabak in den verwendeten Shishas wurden außerhalb der Bar ebenfalls nicht mehr festgestellt und bei nächtlichen Sperrzeit-Kontrollen war die Bar geschlossen. Die Möglichkeit der Wiedereröffnung kann dem Betreiber eines Betriebes nicht vorenthalten werden, wenn er sämtliche Missstände abgestellt hat. Ebenso liegen keine bauordnungsrechtlichen Verstöße vor. Die Baugenehmigung für die Umnutzung von "Laden" in "Schankwirtschaft" (Café und Bar) wurde befristet bis zum 22.11.2022 genehmigt. Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist eine dauerhafte Schließung - also ein Gewerbeuntersagungsverfahren - gegenwärtig nicht gerechtfertigt. Es besteht für die Anwohner natürlich weiterhin die Möglichkeit, sich bei Störungen und Belästigungen jederzeit unter der ihnen bekannten Telefonnummer an das Sicherheitstelefon der Stadtpolizei zu wenden. Dort werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgehend die notwendigen Maßnahmen einleiten.

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