Parkplatzmarkierung vor dem Haus Woogstraße 3 - Legalisierung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST
355
Betreff: Parkplatzmarkierung vor dem Haus Woogstraße 3 -
Legalisierung Die Abmarkierung eines Parkplatzes
auf dem Gehweg ist nicht möglich, da der Bereich zu schmal ist. Bei einer heute
üblichen Fahrzeugbreite würde nur noch eine Restgehwegbreite von etwa einem
Meter verbleiben. Nachdem dies für den Fußgängerverkehr nicht ausreichend ist,
sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.12.2012, OM 1808