Parkplatzmarkierung vor dem Haus Woogstraße 3 - Legalisierung
Begründung
Woogstraße 3 - Legalisierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor dem Haus Woogstraße 3 auf dem Bürgerstieg das Halteverbot aufzuheben und einen Kfz-Parkplatz zu markieren. Begründung: Der Bürgersteig an der beschriebenen Stelle ist sehr breit und wird trotz des Halteverbotes als Parkplatz genutzt. Durch die Legalisierung des Parkplatzes und durch die Markierung soll sichergestellt werden, dass für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer ausreichend Platz zwischen Hauswand und den parkenden PKWs zur Verfügung steht.
Inhalt
Antrag vom 21.11.2012, OF 489/9
Betreff: Parkplatzmarkierung vor dem Haus Woogstraße 3 - Legalisierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor dem Haus Woogstraße 3 auf dem Bürgerstieg das Halteverbot aufzuheben und einen Kfz-Parkplatz zu markieren. Begründung: Der Bürgersteig an der beschriebenen Stelle ist sehr breit und wird trotz des Halteverbotes als Parkplatz genutzt. Durch die Legalisierung des Parkplatzes und durch die Markierung soll sichergestellt werden, dass für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer ausreichend Platz zwischen Hauswand und den parkenden PKWs zur Verfügung steht.Hauptvorlage: Antrag vom 25.10.2012, OF 464/9 Beratung im Ortsbeirat: 9