Bewohnerinnen und Bewohnern Einfahrt in Weilbacher Straße ermöglichen
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 354
Betreff: Bewohnerinnen und Bewohnern Einfahrt in Weilbacher Straße ermöglichen Das Wendeverbot an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schmidtstraße wurde eingerichtet, nachdem Fußgänger, die die Mainzer Landstraße am westlichen Überweg überqueren möchten, in der Vergangenheit von wendenden Fahrzeugen ständig gefährdet wurden, weil die Fahrzeugführer ihre Wartepflicht gegenüber den querenden Fußgängern missachteten. Der angesprochene Überweg ist überdies Bestandteil des offiziellen Schulweges der Bürgermeister-Grimm- und der Ackermannschule. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aus Gründen der Verkehrssicherheit das Wendeverbot in vollem Umfang aufrechterhalten.