Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bewohnerinnen und Bewohner Einfahrt in Weilbacher Straße ermöglichen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

in Weilbacher Straße ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert:

  1. An der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schmidtstraße, auf der Mainzer Landstraße, vor der Schmidtstraße, in östlicher Richtung das Verkehrszeichen 272 (Wendeverbot) durch ein Beschränkungszeichen 1048-12 zu ergänzen. Zeichen 272 Zeichen 1048-12
  2. Des Weiteren, an dem Fußgängerüberweg auf der nordwestlichen Seite der Kreuzung als zusätzliche Sicherungsmaßnahme ein gelbes Blinklicht anzubringen, das aktiv ist, wenn die Fußgängerampel "grün" zeigt. Begründung: Zur Zeit können die Anwohner aus westlicher Richtung über die Mainzer Landstraße kommend, nicht direkt in die Weilbacher Straße einfahren. Die Anwohner müssen einen erheblichen Umweg fahren, um zu ihrer Wohnung zu kommen. Beim Wenden besteht keine Gefährdung durch Fahrzeuge, die auf der Mainzer Landstraße in westliche Richtung fahren oder die aus der Schmidtstraße kommend abbiegen (keine gleichzeitige Grünphase). Nur mit der Fußgängerampel, auf der Fahrspur der Mainzer Landstraße Richtung Westen kommt es zu einer kurzen Überschneidung der Grünphase. Deshalb sollte hier als Sicherungsmaßnahme ein Warnblinklicht angebracht werden.

Inhalt

Antrag vom 09.10.2011, OF 76/1

Betreff: Bewohnerinnen und Bewohner Einfahrt in Weilbacher Straße ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert:

  1. An der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schmidtstraße, auf der Mainzer Landstraße, vor der Schmidtstraße, in östlicher Richtung das Verkehrszeichen 272 (Wendeverbot) durch ein Beschränkungszeichen 1048-12 zu ergänzen. Zeichen 272 Zeichen 1048-12

  2. Des Weiteren, an dem Fußgängerüberweg auf der nordwestlichen Seite der Kreuzung als zusätzliche Sicherungsmaßnahme ein gelbes Blinklicht anzubringen, das aktiv ist, wenn die Fußgängerampel "grün" zeigt. Begründung: Zur Zeit können die Anwohner aus westlicher Richtung über die Mainzer Landstraße kommend, nicht direkt in die Weilbacher Straße einfahren. Die Anwohner müssen einen erheblichen Umweg fahren, um zu ihrer Wohnung zu kommen. Beim Wenden besteht keine Gefährdung durch Fahrzeuge, die auf der Mainzer Landstraße in westliche Richtung fahren oder die aus der Schmidtstraße kommend abbiegen (keine gleichzeitige Grünphase). Nur mit der Fußgängerampel, auf der Fahrspur der Mainzer Landstraße Richtung Westen kommt es zu einer kurzen Überschneidung der Grünphase. Deshalb sollte hier als Sicherungsmaßnahme ein Warnblinklicht angebracht werden.Beratung im Ortsbeirat: 1

Verknüpfte Vorlagen