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Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das Grundstück des Kirchstandortes der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes NW 103c. Für den in Rede stehenden Bereich sind als Art der baulichen Nutzung Baugrundstücke für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Ev. Kirchenzentrum" festgesetzt. Grundsätzlich sollen planungsrechtlich festgesetzte Flächen für den Gemeinbedarf weiterhin als solche erhalten und gesichert werden. Daher ist im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung keine Änderung des o.g. Bebauungsplanes vorgesehen und eine zukünftige Nutzung muss weiterhin eine Gemeinbedürftigkeit erfüllen. Zudem gilt der Kirchstandort als ein wichtiger Treffpunkt im Kleinen Zentrum für die Bewohner der Nordweststadt, sodass diese Funktion erhalten werden sollte. Der überwiegende Teil der Gebäude der Liegenschaft Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Thomas-Mann-Straße 8, 10 & 10a) sind Kulturdenkmale gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, sodass eine zukünftige Nutzung den Erhalt der Kirchengebäude gewährleisten sollte. Zu 1.): Dem Magistrat sind konkrete Planungen des Evangelischen Regionalverbandes zu diesen Liegenschaften nicht bekannt. Zu 2.): Dem Magistrat ist nicht bekannt, ob der Evangelische Regionalverband kurz- oder mittelfristig die Aufgabe weiterer Kirchorte im Stadtteil beabsichtigt. Zu 3.): Ein grundsätzliches langfristiges Konzept hinsichtlich des Umgangs mit solchen Gebäuden existiert derzeit nicht. Zu 4.): Dem Magistrat sind derzeit keine Kaufinteressenten für die Liegenschaft bekannt.

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