Nachnutzung Kirchort der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist gehalten, auf Anregungen bzw. Anfragen der Ortsbeiräte innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist eine Stellungnahme an den Ortsbeirat abzugeben. Der Magistrat bittet jedoch um Verständnis, dass noch Abstimmungsbedarf innerhalb der Dezernate besteht. Die Stellungnahme zu dem genannten Auskunftsersuchen konnte daher noch nicht erfolgen.