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"Ehrenrunde" um den Kinderspielplatz: Wann kommt die Änderung der Einbahnstraßenregelung am Haardtwaldplatz?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 352 Betreff: "Ehrenrunde" um den Kinderspielplatz: Wann kommt die Änderung der Einbahnstraßenregelung am Haardtwaldplatz? Wie schon in der ST 699 vom 19.05.2010 zur OM 4035 vom 12.03.2010 ausgeführt, werden Feuerwehreinsätze von der neuen Feuerwache Niederrad über eine neue Ausfahrt direkt auf das Niederräder Ufer abgewickelt. Nach Rücksprache mit der Leitstelle der Feuer- und Rettungswache BW 41 in der Schwanheimer Straße wird je nach Einsatzlage der jeweils schnellste bzw. kürzeste Einsatzweg gewählt, um ohne Zeitverzug die Einsatzstelle zu erreichen. Sollte die Ausfahrt auf das Niederräder Ufer wider Erwarten nicht zur Verfügung stehen, können Einsatzfahrzeuge unter Inanspruchnahme ihrer Sonderrechte die Schwanheimer Straße auch gegen die Einbahnstraßenrichtung befahren. Eine Fahrtroute um den Haardtwaldplatz, also über die Trifels-, Bruchfeld- und Haardtwaldstraße wäre hier kontraproduktiv und wird daher von den Fahrern der Einsatzfahrzeuge nicht genutzt. Vor diesem Erfahrungshintergrund sieht der Magistrat die Einrichtung eines Zweirichtungsverkehrs in der Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße mittlerweile als nicht mehr erforderlich an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.08.2011, V 89