"Ehrenrunde" um den Kinderspielplatz: Wann kommt die Änderung der Einbahnstraßenregelung am Haardtwaldplatz?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST
352
Betreff: "Ehrenrunde" um den Kinderspielplatz: Wann
kommt die Änderung der Einbahnstraßenregelung am Haardtwaldplatz? Wie schon in der ST 699 vom
19.05.2010 zur OM 4035 vom 12.03.2010 ausgeführt, werden Feuerwehreinsätze von
der neuen Feuerwache Niederrad über eine neue Ausfahrt direkt auf das
Niederräder Ufer abgewickelt. Nach Rücksprache mit der Leitstelle der Feuer-
und Rettungswache BW 41 in der Schwanheimer Straße wird je nach Einsatzlage der
jeweils schnellste bzw. kürzeste Einsatzweg gewählt, um ohne Zeitverzug die
Einsatzstelle zu erreichen. Sollte die Ausfahrt auf das Niederräder Ufer wider
Erwarten nicht zur Verfügung stehen, können Einsatzfahrzeuge unter
Inanspruchnahme ihrer Sonderrechte die Schwanheimer Straße auch gegen die
Einbahnstraßenrichtung befahren. Eine Fahrtroute um den Haardtwaldplatz, also
über die Trifels-, Bruchfeld- und Haardtwaldstraße wäre hier kontraproduktiv
und wird daher von den Fahrern der Einsatzfahrzeuge nicht genutzt. Vor diesem Erfahrungshintergrund
sieht der Magistrat die Einrichtung eines Zweirichtungsverkehrs in der
Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße mittlerweile
als nicht mehr erforderlich an. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.08.2011, V 89