Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbe-reich Riederwald
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 348 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren
gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbe-reich Riederwald Harkortstraße: Es wurden zwei
Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2018 durchgeführt. Von insgesamt 271
gemessenen Fahrzeugen überschritten 35 Fahrzeuge die Geschwindigkeit im
sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer
Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 13 %. Lahmeyerstraße: Es wurden acht
Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2018 durchgeführt. Von insgesamt 1010
gemessenen Fahrzeugen überschritten 148 Fahrzeuge die Geschwindigkeit im
sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer
Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 15 %. Max-Hirsch-Straße: Innerhalb von circa 30 Minuten
wurden keine Fahrzeuge erfasst, weshalb die Messung abgebrochen wurde. Raiffeisenstraße: Es wurden zwei
Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2018 durchgeführt. Von insgesamt 149
gemessenen Fahrzeugen überschritten neun Fahrzeuge die Geschwindigkeit im
sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer
Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 6 %. Schäfflestraße: Es wurden zwei
Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2018 durchgeführt. Von insgesamt 214
gemessenen Fahrzeugen überschritten acht Fahrzeuge die Geschwindigkeit im
sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer
Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 4 %. Die Kontrollen haben keine signifikanten
Geschwindigkeitsübertretungen ergeben. Bei dem Quartier handelt es sich um eine
Tempo-30-Zone, in welcher die Rechts-vor-Links Regelung gilt. Fahrzeugführende
sind aufgrund der gesetzlichen Lage und auch der Bebauung zu erhöhter
Aufmerksamkeit verpflichtet und müssen mit angepasster Geschwindigkeit fahren.
Einbauten in die bestehenden Temo-30-Zone sind demzufolge nicht erforderlich.
Die Beschilderung der Einbahnstraßen ist ausreichend. Dass sich einzelne Verkehrsteilnehmende nicht an die
geltenden Regelungen halten, kann weder mit baulichen noch mit sonstigen
verkehrsrechtlichen Regelungen unterbunden werden. Der Magistrat hält weitere
Maßnahmen für nicht notwendig. Der Anregung wird deshalb nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2018, OM 3844