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Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 346 Betreff: Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III) Zu 1.: Die Städtische Verkehrspolizei hat in der Zeit vom 6. bis zum 13. August 2018 in Höhe der Hausnummer 14 eine Langzeitmessung durchgeführt. In der Fahrtrichtung Tellerweg lag die Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich (ab 39 km/h) bei 3,2 %, in der Fahrtrichtung Burgenlandweg bei 4,2 %. Der Magistrat sieht von Geschwindigkeitskontrollen ab, da bei der unauffälligen Übertretungsquote bei zugleich sehr geringem Verkehrsaufkommen die Prioritäten auf Straßen mit größerem Gefährdungspotential gelegt werden müssen. Zu 2.: Das Durchfahrtsverbot (Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) mit dem Zusatzzeichen 1020-30 StVO "Anlieger frei" wird durch die originär für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei im Rahmen der Streifen überwacht. Gezielte Kontrollen finden hingegen nicht statt, da sie nicht effektiv sind. Laut ständiger Rechtsprechung ist beispielsweise die Aussage eines Fahrzeugführenden, ein Haus besichtigen zu wollen, ausreichend, um in einen mit "Anlieger frei" deklarierten Bereich einzufahren. Es muss nachgewiesen werden, dass die Durchfahrt rechtswidrig ist. Alle Fahrzeuge müssen registriert werden und die Personalien der Fahrzeugführenden müssen aufgenommen werden. Die Überwachung des Durchfahrtsverbots auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen, insbesondere im Bereich "Im Teller", obliegt der Stadtpolizei Frankfurt. Um einer weiteren Missachtung der dort vorhandenen Beschilderung durch Pendler entgegenzuwirken, verstärkte die Stadtpolizei Frankfurt ihre Aktivitäten im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten. Vom 9. Mai bis zum 18. Juni 2018 wurden bei elf Kontrollen insgesamt 134 Ahndungen vorgenommen. Danach wurden bei fünf Überwachungsterminen erneut 30 Ahndungen vorgenommen. In acht Fällen konnten Pendler eine Genehmigung vorlegen. Hinsichtlich der Aufgabenvielfalt im Zusammenhang mit den personellen Möglichkeiten sind punktuelle Dauerüberwachungsmaßnahmen nicht möglich. Sporadisch sind auf künftig weitere Überprüfungen in diesem Bereich angedacht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3295