Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 346 Betreff: Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der
Siedlung "Im Teller" (III) Zu 1.: Die Städtische Verkehrspolizei hat in der Zeit vom 6.
bis zum 13. August 2018 in Höhe der Hausnummer 14 eine Langzeitmessung
durchgeführt. In der Fahrtrichtung Tellerweg lag die Übertretungsquote im
sanktionierbaren Bereich (ab 39 km/h) bei 3,2 %, in der Fahrtrichtung
Burgenlandweg bei 4,2 %. Der Magistrat sieht von Geschwindigkeitskontrollen
ab, da bei der unauffälligen Übertretungsquote bei zugleich sehr geringem
Verkehrsaufkommen die Prioritäten auf Straßen mit größerem Gefährdungspotential
gelegt werden müssen. Zu 2.: Das Durchfahrtsverbot (Verkehrszeichen (VZ) 250
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) mit dem Zusatzzeichen 1020-30 StVO "Anlieger
frei" wird durch die originär für den fließenden Verkehr zuständige
Landespolizei im Rahmen der Streifen überwacht. Gezielte Kontrollen finden
hingegen nicht statt, da sie nicht effektiv sind. Laut ständiger Rechtsprechung
ist beispielsweise die Aussage eines Fahrzeugführenden, ein Haus besichtigen zu
wollen, ausreichend, um in einen mit "Anlieger frei" deklarierten Bereich
einzufahren. Es muss nachgewiesen werden, dass die Durchfahrt rechtswidrig ist.
Alle Fahrzeuge müssen registriert werden und die Personalien der
Fahrzeugführenden müssen aufgenommen werden. Die Überwachung des Durchfahrtsverbots auf land- und
forstwirtschaftlichen Wegen, insbesondere im Bereich "Im Teller",
obliegt der Stadtpolizei Frankfurt. Um einer weiteren Missachtung der dort
vorhandenen Beschilderung durch Pendler entgegenzuwirken, verstärkte die
Stadtpolizei Frankfurt ihre Aktivitäten im Rahmen ihrer personellen
Möglichkeiten. Vom 9. Mai bis zum 18. Juni 2018 wurden bei elf Kontrollen
insgesamt 134 Ahndungen vorgenommen. Danach wurden bei fünf
Überwachungsterminen erneut 30 Ahndungen vorgenommen. In acht Fällen konnten
Pendler eine Genehmigung vorlegen. Hinsichtlich der Aufgabenvielfalt im
Zusammenhang mit den personellen Möglichkeiten sind punktuelle
Dauerüberwachungsmaßnahmen nicht möglich. Sporadisch sind auf künftig weitere
Überprüfungen in diesem Bereich angedacht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.06.2018, OM 3295