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Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1731 Betreff: Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III) Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.: Um einen Überblick über die Situation zu erhalten, führt die Städtische Verkehrspolizei Ende des Jahres 2018 eine Langzeitmessung durch. Zu 2.: Das Durchfahrtsverbot (Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) mit dem Zusatzzeichen 1020-30 StVO "Anlieger frei" wird durch die originär für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei im Rahmen der Streifen überwacht. Gezielte Kontrollen finden hingegen nicht statt, da sie nicht effektiv sind. Laut ständiger Rechtsprechung ist beispielsweise die Aussage eines Fahrzeugführenden, ein Haus besichtigen zu wollen, ausreichend, um in einen mit "Anlieger frei" deklarierten Bereich einzufahren. Es muss nachgewiesen werden, dass die Durchfahrt rechtswidrig ist. Alle Fahrzeuge müssen registriert werden und die Personalien der Fahrzeugführenden müssen aufgenommen werden. Die Überwachung des Durchfahrtsverbots auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen, insbesondere im Bereich "Im Teller", obliegt der Stadtpolizei Frankfurt. Um einer weiteren Missachtung der dort vorhandenen Beschilderung durch Pendler entgegenzuwirken, verstärkte die Stadtpolizei Frankfurt ihre Aktivitäten im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten. Vom 9. Mai bis zum 18. Juni 2018 wurden bei elf Kontrollen insgesamt 134 Ahndungen vorgenommen. Orientierend am vorliegenden Kontrollergebnis ist angedacht, die Kontrollen in diesem Bereich fortzuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3295