Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1731
Betreff: Geschwindigkeits-
und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III) Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.: Um einen Überblick über die Situation zu erhalten,
führt die Städtische Verkehrspolizei Ende des Jahres 2018 eine Langzeitmessung
durch. Zu 2.: Das Durchfahrtsverbot (Verkehrszeichen (VZ) 250
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) mit dem Zusatzzeichen 1020-30 StVO "Anlieger
frei" wird durch die originär für den fließenden Verkehr zuständige
Landespolizei im Rahmen der Streifen überwacht. Gezielte Kontrollen finden
hingegen nicht statt, da sie nicht effektiv sind. Laut ständiger Rechtsprechung
ist beispielsweise die Aussage eines Fahrzeugführenden, ein Haus
besichtigen zu wollen, ausreichend, um in einen mit "Anlieger frei"
deklarierten Bereich einzufahren. Es muss nachgewiesen werden, dass die
Durchfahrt rechtswidrig ist. Alle Fahrzeuge müssen registriert werden und
die Personalien der Fahrzeugführenden müssen aufgenommen werden. Die Überwachung des Durchfahrtsverbots auf land- und
forstwirtschaftlichen Wegen, insbesondere im Bereich "Im
Teller", obliegt der Stadtpolizei Frankfurt. Um einer weiteren Missachtung
der dort vorhandenen Beschilderung durch Pendler entgegenzuwirken,
verstärkte die Stadtpolizei Frankfurt ihre Aktivitäten im Rahmen ihrer
personellen Möglichkeiten. Vom 9. Mai bis zum 18. Juni 2018 wurden bei elf
Kontrollen insgesamt 134 Ahndungen vorgenommen. Orientierend am vorliegenden
Kontrollergebnis ist angedacht, die Kontrollen in diesem Bereich
fortzuführen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.06.2018, OM 3295