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Sachstand zu den Sozialbezirken Berkersheim und Preungesheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 343 Betreff: Sachstand zu den Sozialbezirken Berkersheim und Preungesheim Dem Wunsch des Ortsbeirates 10 kann aus Sicht des Magistrats gefolgt werden. Eine Teilung des derzeit die Stadtteile Berkersheim und Preungesheim umfassenden Sozialbezirks kann vorgenommen werden. Der Magistrat hatte den Ortsbeirat 10 mit der Stellungnahme ST 1601 vom 13.11.2015 darüber informiert, dass der Magistrat zurzeit an einer Neuausrichtung der Arbeit der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger arbeitet und dass in diesem Zusammenhang auch der Neuzuschnitt der Sozialbezirke geprüft wird. Der Ortsbeirat 10 wurde gebeten, das Ergebnis abzuwarten. Das Ergebnis der Überlegungen des Magistrats war der Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2016, M 210, die von der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017 beschlossen wurde. Hier heißt es, dass Ortsbeiräte, die für Stadtteile zuständig sind, für die mit der Neuregelung mehr Sozialbezirksvorsteherinnen oder Sozialbezirksvorsteher bestellt werden können als heute, die Möglichkeit haben, die Bestellung weiterer Sozialbezirksvorsteherinnen oder Sozialbezirksvorsteher zu beantragen, sobald die Satzungsänderung in Kraft getreten ist. Dies gilt auch für die Stadtteile Berkersheim (Stadtbezirk 500) und Preungesheim (Stadtbezirk 470). Der Ortsbeirat 10 kann für den neuen Sozialbezirk Berkersheim eine Person vorschlagen, die in diesem Stadtteil wohnt und vorher schon als Sozialpflegerin oder Sozialpfleger tätig war. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 662