Sachstand zu den Sozialbezirken Berkersheim und Preungesheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST
343
Betreff: Sachstand zu den
Sozialbezirken Berkersheim und Preungesheim Dem Wunsch des Ortsbeirates 10
kann aus Sicht des Magistrats gefolgt werden. Eine Teilung des derzeit die
Stadtteile Berkersheim und Preungesheim umfassenden Sozialbezirks kann
vorgenommen werden. Der Magistrat hatte den Ortsbeirat 10 mit der
Stellungnahme ST 1601 vom 13.11.2015 darüber informiert, dass der Magistrat
zurzeit an einer Neuausrichtung der Arbeit der Sozialbezirksvorsteherinnen und
Sozialbezirksvorsteher und Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger arbeitet und
dass in diesem Zusammenhang auch der Neuzuschnitt der Sozialbezirke geprüft
wird. Der Ortsbeirat 10 wurde gebeten, das Ergebnis abzuwarten. Das Ergebnis der Überlegungen des Magistrats war der
Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2016, M
210, die von der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017 beschlossen wurde.
Hier heißt es, dass Ortsbeiräte, die für Stadtteile zuständig sind, für die mit
der Neuregelung mehr Sozialbezirksvorsteherinnen oder Sozialbezirksvorsteher
bestellt werden können als heute, die Möglichkeit haben, die Bestellung
weiterer Sozialbezirksvorsteherinnen oder Sozialbezirksvorsteher zu beantragen,
sobald die Satzungsänderung in Kraft getreten ist. Dies gilt auch für die
Stadtteile Berkersheim (Stadtbezirk 500) und Preungesheim (Stadtbezirk 470).
Der Ortsbeirat 10 kann für den neuen Sozialbezirk Berkersheim eine Person
vorschlagen, die in diesem Stadtteil wohnt und vorher schon als Sozialpflegerin
oder Sozialpfleger tätig war. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.11.2017, V 662