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Classico Kiosk erhalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Es wird verwiesen auf die Antwort zur 24. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023, Frage Nr. 1949 und die Ergänzungen hierzu vom 01.11.2023. Unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes kann mitgeteilt werden, dass sich der derzeitige Betreiber nicht an vertragliche Verpflichtungen gehalten hat. Insbesondere hat er ständig notwendige Zugänge zur Seniorenwohnanlage verstellt und damit einen ungehinderten Zugang zu dem Gebäude erheblich eingeschränkt. Darüber hinaus gab und gibt es Beschwerden über die sich in diesen Bereichen aufhaltende Personen. Ermahnungen und Abmahnungen waren erfolglos, so dass die Kündigung durch die ABG Frankfurt Holding als Ultima Ratio ausgesprochen werden musste. Gemäß Einschätzung aus dem städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept zeigen sich räumliche Angebotsdefizite in der Nahversorgung im südlichen Bereich von Eckenheim. Dass im Stadtteil Eckenheim Verkaufsflächenspielräume zur Ansiedlung bestehen, zeigt vor allem die unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung pro Einwohner bzw. die geringe Zentralität in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel. Dem Einzelhandelskonzept zu Grunde liegen Lebensmittelläden aller Größenordnungen, wobei als Stütze der Nahversorgung die strukturprägenden Lebensmittelmärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 400 m2 angesehen werden. Im Hinblick auf die Sicherung und Stärkung einer möglichst flächendeckenden wohnortnahen Grundversorgung ist der Ausbau von vor allem nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Stadtteil Eckenheim sinnvoll bzw. notwendig. Kioske und weitere kleinere Lebensmittelläden können einen wichtigen Beitrag zur wohnungsnahen Grundversorgung leisten. Die ABG wird daher die Räumlichkeiten nach dem Auszug des jetzigen Nutzers neu vermieten.

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