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Verkehrssicherheit Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 336 Betreff: Verkehrssicherheit Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe Gegenüber den beiden Stellungnahmen des Magistrats, ST 141 vom 15.01.2016 sowie ST 1136 vom 29.08.2016, hat sich kein neuer Sachverhalt gegeben. Um den Warneffekt eines gelben Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung abzunutzen, werden Hilfssignale (gelbes Blinklicht) eingesetzt, wenn die Sicht des abbiegenden Fahrverkehrs zu den parallelverlaufenden Fußgängerfurten eingeschränkt ist. Darüber hinaus ist ein Einsatz auch an Fußgängerfurten möglich, die nicht regelmäßig gleichzeitig mit dem parallelen Fahrverkehr auf Grün geschaltet werden. Da beide Voraussetzungen bei den Rechtsabbiegern aus der Marie-Curie-Straße in die Nebenstraßen nicht gegeben sind, kann hier auf ein gelbes Blinklicht verzichtet werden. Für die rechtsabbiegenden Fahrbeziehungen aus den Nebenstraßen in die Marie-Curie-Straße sind hingegen bereits Hilfssignale vorhanden, da diese nicht immer gemeinsam mit dem Fahrverkehr auf Grün geschaltet werden. Die Auswertung des Unfallgeschehens der letzten fünf Jahre an dieser Kreuzung ergab, dass sich keine Unfälle zwischen rechtsabbiegenden Fahrzeugen aus der Marie-Curie-Straße und parallel laufenden Fußgängern ereigneten. Zwei Unfälle dieser Art (ein Unfall in 2013 und ein Unfall in 2016) ereigneten sich beim Rechtsabbiegen aus der Straße Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße. Für diese Fahrbeziehung ist, wie bereits oben beschrieben, das gelbe Blinklicht installiert. Zur Installation einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage hat der Magistrat ebenfalls bereits ausführlich Stellung genommen (vgl. ST 141/2016). Die Voraussetzungen für die Installation einer stationären Anlage sind weiterhin nicht erfüllt. Mobile Geschwindigkeitskontrollen können im Bereich der genannten Kreuzung leider ebenfalls nicht durchgeführt werden, da es keinen geeigneten Standplatz für das Messfahrzeug gibt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2298