Verkehrssicherheit Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST
336
Betreff: Verkehrssicherheit
Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe Gegenüber den beiden Stellungnahmen des Magistrats,
ST 141 vom 15.01.2016 sowie ST 1136 vom 29.08.2016, hat sich kein neuer
Sachverhalt gegeben. Um den Warneffekt eines gelben Blinklichts nicht
durch zu häufige Anwendung abzunutzen, werden Hilfssignale (gelbes Blinklicht)
eingesetzt, wenn die Sicht des abbiegenden Fahrverkehrs zu den
parallelverlaufenden Fußgängerfurten eingeschränkt ist. Darüber hinaus ist ein
Einsatz auch an Fußgängerfurten möglich, die nicht regelmäßig gleichzeitig mit
dem parallelen Fahrverkehr auf Grün geschaltet werden. Da beide Voraussetzungen bei den Rechtsabbiegern aus
der Marie-Curie-Straße in die Nebenstraßen nicht gegeben sind, kann hier auf
ein gelbes Blinklicht verzichtet werden. Für die rechtsabbiegenden Fahrbeziehungen aus den
Nebenstraßen in die Marie-Curie-Straße sind hingegen bereits Hilfssignale
vorhanden, da diese nicht immer gemeinsam mit dem Fahrverkehr auf Grün
geschaltet werden. Die Auswertung des Unfallgeschehens der letzten fünf
Jahre an dieser Kreuzung ergab, dass sich keine Unfälle zwischen
rechtsabbiegenden Fahrzeugen aus der Marie-Curie-Straße und parallel laufenden
Fußgängern ereigneten. Zwei Unfälle dieser Art (ein Unfall in 2013 und ein
Unfall in 2016) ereigneten sich beim Rechtsabbiegen aus der Straße Zur
Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße. Für diese Fahrbeziehung ist, wie
bereits oben beschrieben, das gelbe Blinklicht installiert. Zur Installation einer stationären
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage hat der Magistrat ebenfalls bereits
ausführlich Stellung genommen (vgl. ST 141/2016). Die Voraussetzungen für die
Installation einer stationären Anlage sind weiterhin nicht erfüllt. Mobile Geschwindigkeitskontrollen können im Bereich der
genannten Kreuzung leider ebenfalls nicht durchgeführt werden, da es keinen
geeigneten Standplatz für das Messfahrzeug gibt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2017, OM 2298