Quartiersgarage(n) statt Bewohnerparkzonen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 334 Betreff: Quartiersgarage(n) statt Bewohnerparkzonen? Zu 1.: Grundsätzlich sind Quartiersgaragen ebenso wie
Bewohnerparkbereiche sicherlich ein geeignetes Instrument, die Parkchancen der
Bevölkerung in Quartieren mit Parkraummangel zu verbessern. Der
Investitionsbedarf in Quartiersgaragen ist jedoch erheblich - insbesondere wenn
sie nur als Tiefgaragen realisiert werden können. Die zur Refinanzierung
derartiger Parkbauten rechnerisch erforderliche Stellplatzmiete findet in der
Regel keine Akzeptanz. Quartiersgaragen erfordern daher erhebliche finanzielle
Zuschüsse. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass die
Umfeldbedingungen um eine Quartiersgarage geeignet sind, eine ausreichende
Nachfrage zu gewährleisten. Dazu gehört beispielsweise eine angemessene
Parkraumbewirtschaftung im Umfeld. Quartiersgaragen sind daher weniger als alternativer
Lösungsansatz zu einer Bewohnerparkregelung, sondern vielmehr als additiver
Lösungsansatz zu betrachten. Vor dem Hintergrund der Aussagen des Magistrats zu
den Gründen, warum derzeit keine weiteren Bewohnerparkgebiete eingerichtet
werden können, kann daher auch keine Quartiersgarage für das Gebiet westlich
der S-Bahn im Gallus in Aussicht gestellt werden. Zu 2.: Der Magistrat verfolgt die Quartiersgaragen-Thematik
im Rahmen der Beschlussfassung zum Etat-Antrag E 16/2017 weiter. Im Rahmen der
derzeit zur Verfügung stehenden Mittel ist eine Betrachtung weiterer Bereiche
im Ortsbezirk 1 leider nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2018, OM 3885