Unklare Parkverbote
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die gegenständliche Verkehrsrechtliche Anordnung endete am 10.11.2023. Grundsätzlich bedarf es keiner Ankündigung der Dauer von Haltverboten, da alle Straßenverkehrsteilnehmer:innen an die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gebunden sind, auch wenn sich der Grund nicht erschließen lässt. Zu
- : Gesamte Zeiträume für Baustelleneinrichtungen anzugeben, ist nicht immer möglich, da Bauabläufe in der Regel dynamisch sind beziehungsweise sich terminlich verschieben können. Die Straßenverkehrs-Ordnung gibt dazu keine Regelung vor. Das Enddatum zu Informationszwecken zu beschildern ist eine freiwillige Leistung der vor Ort ausführenden Firmen. Oft sind auch die Umstände verantwortlich dafür, dass ein entsprechender zeitlicher Zusatz an der Beschilderung fehlt. Zu 2.: Baustellen brauchen grundsätzlich nicht angekündigt werden. Zumal dies bei der Masse von Baustellen in Frankfurt nicht realisierbar ist. Die Genehmigungen basieren auf einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Bei großen Eingriffen erfolgen Pressemitteilungen und Informationen auf städtischen Internetseiten wie mainziel.de. Firmen, welche die Schilder aufstellen, sind an die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) gebunden. Die Einhaltung der Verkehrsregelung wird im Rahmen der Möglichkeiten kontrolliert. Dabei festgestellte Fehler und/oder Versäumnisse werden korrigiert.