Sossenheim: Sichere Querung der Siegener Straße gewährleisten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST
331
Betreff: Sossenheim:
Sichere Querung der Siegener Straße gewährleisten Aus Gründen der
Verkehrssicherheit wird eine Querungshilfe in Form einer Verkehrsinsel nicht
weiter verfolgt. Die Siegener Straße weist im Bereich der Friedhofszufahrt eine
Fahrbahnbreite von circa 7,9 m auf. Für einen störungsfreien Betrieb der
verkehrenden Busse der Linie 58 ist eine Fahrspurbreite von 3,25 m
erforderlich. Es verbleibt somit eine Restbreite von 1,4 m abzüglich der
Bewegungsräume der Fahrzeuge von jeweils 0,5 m pro Fahrtrichtung. Im Rahmen der Erneuerung der Brückenbauwerke der BAB
66 ist beabsichtigt, eine Fußgängerlichtsignalanlage zur Querung der Siegener
Straße in Höhe der Friedhofszufahrt zu errichten. Der Beginn der Maßnahme ist
für das Jahr 2017 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2015, OM 4765
Antrag vom
25.02.2017, OF
343/6