Fußgängerüberweg Siegener Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2010, ST 1083
Betreff: Fußgängerüberweg Siegener Straße In der Nähe von Lichtsignalanlagen dürfen Fußgängerüberwege gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht angelegt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Bereich der bestehenden Signalisierung eine sichere Querung für Fußgänger einzurichten. Dies erfordert allerdings eine bauliche Umgestaltung im Bereich des Friedhofsplatzes durch die vorhandene Bepflanzung und den weiteren Ausbau des Gehweges vom Supermarkt (Lidl) in nördliche Richtung zur Lichtsignalanlage.