Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.02.2021, ST 330 Betreff: Grünpfeilschilder für Radfahrer
aufstellen Mit dem Erlass des
Regierungspräsidiums Darmstadt vom 4. Juni 2020 ist festgelegt, dass die
formulierten Grundsätze in der ‚Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) zum Verkehrszeichen (VZ) 720 StVO (Grünpfeil)
auch auf das VZ 721 StVO (Grünpfeil nur für den Radverkehr) anzuwenden sind
(siehe VwV-StVO (Ausgabe 2017) zu § 37 zu den Nummern 1 und 2 StVO; XI
Randnummern 27ff.). Es bedarf derzeit noch Abstimmungen nachstehender
Einsatzkriterien: wo der Radverkehr die Straße mitbenutzen darf und muss, weil
es entweder keine Radverkehrsanlagen gibt oder das Mischverkehrsprinzip gilt
(zum Beispiel Tempo 30-Zone), hält der Magistrat den Einsatz aus
Verkehrssicherheitsgründen nur bis zu einem Geschwindigkeitsniveau von
maximal 30 km/h vertretbar. Wenn bis zum Grünpfeil keine Radverkehrsanlage
existiert, werden Radfahrende ermutigt, sich am wartenden Kfz-Verkehr vorbei zu
drängeln. Wird die Fahrtrichtung in diesem Moment freigegeben, besteht die
Gefahr, dass Radfahrende übersehen werden. Besonders wenn es sich bei dem
anfahrenden Fahrzeug um einen Lkw handelt, sind schwerwiegende Unfälle möglich.
Der Magistrat hält einen Einsatz deshalb für problematisch. Bei Aufstellflächen für das
Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung im Bereich des
rechtsabbiegenden Radverkehrs kreuzt der rechtsabbiegende Radverkehr bei
Ausweichmanövern eventuell andere freigegebene Fahrbeziehungen. Schwerwiegende
Unfälle sind möglich. Der Magistrat hält einen Einsatz deshalb für
problematisch. Innerhalb des Gebietes des
Ortsbeirates 1 gibt es insgesamt 132 Lichtsignalanlagen. Hiervon wurden
die 40 Lichtsignalanlagen, welche auf die genannten Strecken zutreffen, mit
insgesamt 113 Fahrbeziehungen für Rechtsabbieger geprüft. Vor diesen Hintergründen bezieht der Magistrat zu den
genannten Kreuzungen/Fahrbeziehungen wie folgt Stellung: Mainzer Landstraße Mainzer Landstraße - Junghofstraße - Taunusanlage -
Guiollettstraße (M 1): Der
"Grünpfeil nur für den Radverkehr" wird an allen rechtsabbiegenden
Fahrbeziehungen abgelehnt. Die Linksabbieger von der Mainzer Landstraße können
sowohl in die Guiollettstraße als auch in die Junghofstraße konfliktfrei
abbiegen (Linkspfeil). Zusätzlich können auch die Rechtsabbieger aus der
Mainzer Landstraße in die Junghofstraße sowie von der Junghofstraße in die
Taunusanlage konfliktfrei abbiegen (Rechtspfeil). Zudem steht den Radfahrenden
in der Junghofstraße keine eigene Radverkehrsanlage zur Verfügung. Mainzer Landstraße - Taunusanlage (M 2) Der Einsatz des "Grünpfeil nur für
den Radverkehr" wird abgelehnt. Von der Mainzer Landstraße kommend können
bereits heute sowohl Radfahrende als auch der motorisierte Individualverkehr
(MIV) ohne Lichtsignalanlage (LSA) in Richtung Taunusanlage rechts
abbiegen. Für das Rechtsabbiegeverhältnis Taunusanlage (Süden) - Taunusanlage
(Osten) ist der "Grünpfeil nur für den Radverkehr" ebenfalls nicht möglich, da
in der Taunusanlage (Süden) keine Radverkehrsanlage existiert. Mainzer Landstraße - Zimmerweg - Weserstraße (M
3) Der Einsatz des
"Grünpfeils nur für den Radverkehr" ist für die Rechtsabbieger von der Mainzer
Landstraße in den Zimmerweg gemäß oben genannter Kriterien möglich. Für alle
anderen Rechtsabbieger wird die Beschilderung abgelehnt, da separate
Radverkehrsanlagen ansonsten entweder im Zu- oder im Abfluss zur Kreuzung nicht
existieren. Mainzer Landstraße - Westendstraße -
Karlstraße (M 4): An dieser
Kreuzung ist der "Grünpfeil nur für den Radverkehr" für die
Rechtsabbiegebeziehungen Mainzer Landstraße - Westendstraße möglich. Für die restlichen Fahrbeziehungen
(Rechtsabbieger) wird die Beschilderung abgelehnt, da separate
Radverkehrsanlagen ansonsten entweder im Zu- oder im Abfluss zur Kreuzung nicht
bestehen. Von der Karlstraße kommend können indirekt links abbiegende
Radfahrende die Kreuzungszufahrt versperren. Mainzer Landstraße - Ludwigstraße (M 5) Der "Grünpfeil nur für den
Radverkehr" wird an allen rechtsabbiegenden Fahrbeziehungen abgelehnt. In allen
Fahrbeziehungen (Rechtsabbieger) fehlen Radverkehrsanlagen entweder im Zu- oder
im Ablauf. Zudem können Rechtsabbieger von der Mainzer Landstraße in die
Ludwigstraße, Fahrtrichtung Norden, konfliktfrei abbiegen (Rechtspfeil).
Mainzer Landstraße - Heinrichstraße (M 7) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für
den Radverkehr" wird abgelehnt. Es fehlen eigene Radverkehrsanlagen
entweder im Zu- oder im Abfluss der Kreuzung. Mainzer Landstraße - Speyerer Straße (M 8) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für
den Radverkehr" wird abgelehnt. Die Kreuzung dient der Schulwegsicherung.
Mainzer Landstraße - Kleyerstraße - Weilburger Straße
- Camberger Straße - Günderrodestraße - Hufnagelstraße (M 9) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für
den Radverkehr" wird abgelehnt. Aus Richtung Hauptbahnhof kommend, können
alle Linksabbieger konfliktfrei abbiegen. In der Weilburger Straße sowie die
Camberger Straße fehlt zudem eine Radverkehrsanlage im Zufluss. In beziehungsweise aus der
Günderrodestraße und der Hufnagelstraße gibt es keine LSA-Reglung für den
Radverkehr. Mainzer Landstraße - Kriegkstraße -
Kostheimer Straße (M 10) Der
Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, weil eine LSA
für zu Fuß Gehende vorhanden ist. Mainzer Landstraße - Schwalbacher Straße (M 12)
Der Einsatz des "Grünpfeils nur
für den Radverkehr" wird abgelehnt. Die Kreuzung dient der
Schulwegsicherung.
Mainzer Landstraße - Rebstöcker
Straße (M 14) Der Einsatz des
"Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Die Kreuzung dient der
Schulwegsicherung.
Mainzer Landstraße -
Ackermannstraße (M 15) Der
Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Die Kreuzung
dient der Schulwegsicherung. Mainzer Landstraße - Wickerer Straße (M 16) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für
den Radverkehr" wird abgelehnt. Hier handelt es sich um eine LSA für zu Fuß
Gehende mit Zeitinsel für die Straßenbahn. In Fahrtrichtung Westen wird der
Radweg abseits der LSA geführt, während im Süden keine eigene Radverkehrsanlage
existiert. Mainzer Landstraße - Schmidtstraße (M
17) Für die Fahrbeziehung
Schmidtstraße - Mainzer Landstraße ist der Einsatz des "Grünpfeils nur für
den Radverkehr" möglich. In umgekehrter Richtung wird die Beschilderung
abgelehnt, da der Rechtsabbieger von der Mainzer Landstraße in die
Schmidtstraße ohne LSA abbiegen kann. Mainzer Landstraße - Mönchhofstraße (M 18) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für
den Radverkehr" wird abgelehnt, da eine eine LSA für zu Fuß Gehende vorhanden
ist. Alle erlaubten Abbiegebeziehungen erfolgen nicht signalisiert. Europaallee Europaallee - Lissabonner Straße - Emser Straße (EURO
1) Der Einsatz des
"Grünpfeils nur für den Radverkehr" ist für die Fahrbeziehung Emser Brücke
- Europaallee möglich. Ansonsten stehen dem ‚Grünpfeil nur für den Radverkehr'
konfliktfreie Linksabbieger entgegen. Europaallee - Dubliner Straße - Kopenhagener Straße
(EURO 2) Der Einsatz des
"Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da für den Radverkehr an
den Kreuzungszufahrten keine Lichtsignale gelten. Europaallee - Dubliner Straße - Kopenhagener Straße
(EURO 3) Der Einsatz des
"Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da für den Radverkehr an
den Kreuzungszufahrten keine Lichtsignale gelten. Europaallee - Den Haager Straße (EURO 4) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für
den Radverkehr" wird abgelehnt, da für den Radverkehr der Weg zur Einfahrt in
die Den Haager Straße sehr weit ist. Europaallee - (Höhe Hausnummer 73) (EUWE 1) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für
den Radverkehr" wird abgelehnt, da keine rechtsabbiegenden Fahrbeziehungen
existieren. Europaallee - Stephensonstraße (EUWE
2) Der Einsatz des
"Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Von der Europaallee können
Linksabbieger konfliktfrei in die Stephensonstraße abbiegen. Zudem gibt es in
der Stephensonstraße keine separate Radverkehrsanlage. Europaallee - Hattersheimer Straße (EUWE 3) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für
den Radverkehr" wird abgelehnt. Von der Europaallee können Linksabbieger
konfliktfrei in die Hattersheimer Straße abbiegen. In der Hattersheimer Straße
gibt es keine separate Radverkehrsanlage. Europaallee - Pariser Straße (Höhe Hausnummer 103)
(EUWE 4) Der Einsatz des
"Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Radfahrende können ohne
Konflikt in die Pariser Straße abbiegen. Von der Pariser Straße ist der
‚Grünpfeil nur für den Radverkehr' nicht möglich, da im weiteren Verlauf der
Europaallee keine Radverkehrsanlage existiert. Europaallee - Pariser Straße (Höhe Hausnummer 147)
(EUWE 5) Der Einsatz des
"Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Linksabbieger aus der
Europaallee können konfliktfrei in die Pariser Straße abbiegen. In der Pariser
Straße gibt es zudem keine Radverkehrsanlage. Europaallee - Pariser Straße (Höhe Hausnummer 163)
(EUWE 6) Der Einsatz des
"Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Linksabbieger aus der
Europaallee können konfliktfrei in die Pariser Straße abbiegen. In diesem
Abschnitt der Pariser Straße gibt es zudem keine eigene
Radverkehrsanlage.
Friedrich-Ebert-Anlage Friedrich-Ebert-Anlage - Platz der Einheit (FA 5)
Der Einsatz des "Grünpfeils nur
für den Radverkehr" wird abgelehnt. Von der Friedrich-Ebert-Anlage erfolgt
der Abbiegevorgang in den Platz der Einheit nicht signalisiert. Vom Platz der
Einheit kommend gibt es keine Radverkehrsanlage im Zulauf. Zudem gibt es
mehrere Fahrstreifen für die Rechtsabbieger und diese können zusätzlich
konfliktfrei abbiegen (Rechtspfeil). Friedrich-Ebert-Anlage - Hohenstaufenstraße -
Rheinstraße (FA 6) Mit
Ausnahme der Abbiegebeziehung Friedich-Ebert-Anlage - Rheinstraße und
Rheinstraße - Friedrich-Ebert-Anlage wäre der Einsatz des "Grünpfeils nur für
den Radverkehr" möglich. In der Rheinstraße befindet sich keine
Radverkehrsanlage im Abfluss der Kreuzung. Im Zufluss gibt es keine
LSA-Reglung. Friedrich-Ebert-Anlage - Erlenstraße
(PR 3) Der Einsatz des
"Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. In der Erlenstraße ist
mehrspuriges Rechtsabbiegen möglich, zudem fehlt eine separate
Radverkehrsanlage. Von der Friedrich-Ebert-Anlage kommend ist die Erlenstraße
eine Einbahnstraße. Friedrich-Ebert-Anlage - Mainzer Landstraße -
Düsseldorfer Straße (PR 1) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr"
wird abgelehnt. Den Rechtsabbiegern von der Mainzer Landstraße in die
Friedrich-Ebert-Anlage stehen mehrere Fahrstreifen zur Verfügung. Von der
Friedrich-Ebert-Anlage in die Mainzer Landstraße ist das Rechtsabbiegen
ohne LSA möglich. In der Düsseldorfer Straße existiert keine
Radverkehrsanlage beziehungsweise im Zulauf ist sie sehr kurz. Zudem können
hier Linksabbieger konfliktfrei abbiegen. Goetheplatz Goethestraße - Börsenstraße - Biebergasse (HW 3)
Der Einsatz des "Grünpfeils nur
für den Radverkehr" wird abgelehnt, da die Kreuzung Teil der Schulwegsicherung
ist. Börsenstraße - Börsenplatz (HW
3a) Der Einsatz des
"Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da es sich hier um eine LSA
für zu Fuß Gehende handelt. Goethestraße - Börsenstraße - Biebergasse (HW 5)
Der Einsatz des "Grünpfeils nur
für den Radverkehr" aus der Junghofstraße wird abgelehnt. In der Junghofstraße
steht keine Radverkehrsanlage zur Verfügung. Rechtsabbieger aus der
Junghofstraße können zudem mit zwei Fahrstreifen abbiegen. Aus der Börsenstraße
ist ein "Grünpfeil nur für den Radverkehr" möglich. In der Junghofstraße gibt
es zwar keine Radverkehrsanlage (Ausschlusskriterium), allerdings kann
auch kein Kfz-Verkehr in diese Richtung zufließen, wenn die LSA für die
Fahrtrichtung aus der Börsenstraße Rot signalisiert. Mainkai Mainkai - Kurt-Schumacher-Straße - Schöne-Aussicht -
Alte Brücke (AB 1) Für die
Abbiegebeziehung Alte Brücke - Schöne Aussicht ist der Einsatz des "Grünpfeils
nur für den Radverkehr" möglich. Für die übrigen Fahrbeziehungen wird die
Beschilderung hingegen abgelehnt. Vom Mainkai kommend müssen zwei
Verkehrsströme gekreuzt werden (Geradeausfahrer Fahrgasse (Radfahrende) und
Kurt-Schumacher-Straße). Aus der "Schönen Aussicht" kommend, können
indirekt linksabbiegende Radfahrende zum Hindernis werden. Aus der Fahrgasse in
Richtung Mainkai ist nur eine kurze eigene Radverkehrsanlage vorhanden. Mainkai - Zum Pfarrturm (MZ) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr"
wird für alle Fahrbeziehungen abgelehnt, da separate Radverkehrsanlagen sowohl
im Zu- als auch im Abfluss der Kreuzung nicht vorhanden sind. Mainkai - Eiserner Steg - Fahrtor (ES 1) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für
den Radverkehr" wird abgelehnt, da es sich hier um eine LSA für zu Fuß Gehende
handelt. Mainkai - Am Leonhardstor (MA)
Der Einsatz des "Grünpfeils nur
für den Radverkehr" wird abgelehnt, da sich am Mainkai momentan keine
Radverkehrsanlage befindet. Der Zufluss von "Am Leonhardstor" wird nicht
signalisiert geregelt. Mainkai - Neue Mainzer Straße - Untermainkai -
Untermainbrücke (UM 1) Der
Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da sich
momentan am Mainkai und am Untermainkai keine Radverkehrsanlagen befinden.
Konrad-Adenauer-Straße Kurt-Schumacher-Straße - Zeil (KO 2) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für
den Radverkehr" wird abgelehnt, da es sich hier um eine LSA für zu Fuß Gehende
handelt. Konrad-Adenauer-Straße - Vilbeler
Straße (FT 1) Für die
Fahrbeziehung Vilbeler Straße - Konrad-Adenauer-Straße ist der "Grünpfeil nur
für den Radverkehr" möglich. In umgekehrter Richtung wird die Beschilderung
abgelehnt, da keine eigene Radverkehrsanlage vorhanden ist. Konrad-Adenauer-Straße - Seilerstraße - Friedberger
Tor - Bleichstraße (FT 2) Der
Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Vom Friedberger
Tor kommend können die Fahrzeuge konfliktfrei links in die Bleichstraße
abbiegen. Somit entfällt der Pfeil für die Beziehung
Konrad-Adenauer-Straße-Bleichstraße. In der Bleichstraße fehlen zudem eigene
Radverkehrsanlagen. Andere Abbiegebeziehungen sind aufgrund Einbahnstraßen
(Bleichstraße, Seilerstraße) nicht möglich. In der Seilerstraße existiert
zudem keine eigene Radverkehrsanlage im Kreuzungszulauf. Zusammenfassung Bei insgesamt 8 Fahrbeziehungen ist die Beschilderung
des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" grundsätzlich möglich: Alte Brücke - Schöne Aussicht (AB 1) Emser Brücke - Europaallee (EURO
1) Friedrich-Ebert-Anlage -
Hohenstaufenstraße (FA 6) Hohenstaufenstraße - Friedrich- Ebert- Anlage (FA
6) Vilbeler Straße -
Konrad-Adenauer-Straße (FT 1) Mainzer Landstraße - Zimmerweg (M 3) Mainzer Landstraße - Westendstraße (M
4) Schmidtstraße - Mainzer
Landstraße (M 17)
Vorbehaltlich weiterer
Festlegungen zu den Einsatzkriterien werden die möglichen Einsatzorte im
Rahmen einer weiteren Prüfung und Beurteilung vor Ort beschieden. Da im Bereich Friedrich-Ebert-Anlage
- Hohenstaufenstraße eine Planung für die Verbesserung des Radverkehrs zurzeit
in Planung ist, wird an dieser Stelle der "Grünpfeil nur für den Radverkehr"
zunächst zurückgestellt. Mit dem VZ 720 StVO (Grünpfeil für Kraftfahrzeuge)
wurden im Stadtgebiet von Frankfurt keine guten Erfahrungen gemacht. Auch aus
Gründen der Verkehrssicherheit (insbesondere erhöhtes Unfallaufkommen,
Gefährdung von zu Fuß Gehenden) wurden alle VZ bis auf zwei wieder entfernt.
Vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses vor Ort wird der Magistrat daher im
Ortsbeirat 1 an folgenden Örtlichkeiten einen Pilotversuch für die Anordnung
und Installation des neuen VZ durchführen: Alte Brücke - Schöne Aussicht (AB 1) Emser Brücke - Europaallee (EURO
1) Vilbeler Straße -
Konrad-Adenauer-Straße (FT 1) Mainzer Landstraße - Zimmerweg (M 3) Mainzer Landstraße - Westendstraße (M
4) Schmidtstraße - Mainzer
Landstraße (M 17).
Nach der Umsetzung soll sich eine
Evaluierungsphase von sechs Monaten anschließen. Sollte sich der Einsatz des
neuen VZ bewährt haben, werden die übrigen oben genannten Standorte geprüft und
sukzessive umgesetzt. Der Erhöhung der Verkehrssicherheit wird dabei eine
höhere Priorität beigemessen als ein lediglich marginaler Zeitgewinn. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.08.2020, OM 6344