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Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 330 Betreff: Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen Mit dem Erlass des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 4. Juni 2020 ist festgelegt, dass die formulierten Grundsätze in der ‚Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) zum Verkehrszeichen (VZ) 720 StVO (Grünpfeil) auch auf das VZ 721 StVO (Grünpfeil nur für den Radverkehr) anzuwenden sind (siehe VwV-StVO (Ausgabe 2017) zu § 37 zu den Nummern 1 und 2 StVO; XI Randnummern 27ff.). Es bedarf derzeit noch Abstimmungen nachstehender Einsatzkriterien: wo der Radverkehr die Straße mitbenutzen darf und muss, weil es entweder keine Radverkehrsanlagen gibt oder das Mischverkehrsprinzip gilt (zum Beispiel Tempo 30-Zone), hält der Magistrat den Einsatz aus Verkehrssicherheitsgründen nur bis zu einem Geschwindigkeitsniveau von maximal 30 km/h vertretbar. Wenn bis zum Grünpfeil keine Radverkehrsanlage existiert, werden Radfahrende ermutigt, sich am wartenden Kfz-Verkehr vorbei zu drängeln. Wird die Fahrtrichtung in diesem Moment freigegeben, besteht die Gefahr, dass Radfahrende übersehen werden. Besonders wenn es sich bei dem anfahrenden Fahrzeug um einen Lkw handelt, sind schwerwiegende Unfälle möglich. Der Magistrat hält einen Einsatz deshalb für problematisch. Bei Aufstellflächen für das Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung im Bereich des rechtsabbiegenden Radverkehrs kreuzt der rechtsabbiegende Radverkehr bei Ausweichmanövern eventuell andere freigegebene Fahrbeziehungen. Schwerwiegende Unfälle sind möglich. Der Magistrat hält einen Einsatz deshalb für problematisch. Innerhalb des Gebietes des Ortsbeirates 1 gibt es insgesamt 132 Lichtsignalanlagen. Hiervon wurden die 40 Lichtsignalanlagen, welche auf die genannten Strecken zutreffen, mit insgesamt 113 Fahrbeziehungen für Rechtsabbieger geprüft. Vor diesen Hintergründen bezieht der Magistrat zu den genannten Kreuzungen/Fahrbeziehungen wie folgt Stellung: Mainzer Landstraße Mainzer Landstraße - Junghofstraße - Taunusanlage - Guiollettstraße (M 1): Der "Grünpfeil nur für den Radverkehr" wird an allen rechtsabbiegenden Fahrbeziehungen abgelehnt. Die Linksabbieger von der Mainzer Landstraße können sowohl in die Guiollettstraße als auch in die Junghofstraße konfliktfrei abbiegen (Linkspfeil). Zusätzlich können auch die Rechtsabbieger aus der Mainzer Landstraße in die Junghofstraße sowie von der Junghofstraße in die Taunusanlage konfliktfrei abbiegen (Rechtspfeil). Zudem steht den Radfahrenden in der Junghofstraße keine eigene Radverkehrsanlage zur Verfügung. Mainzer Landstraße - Taunusanlage (M 2) Der Einsatz des "Grünpfeil nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Von der Mainzer Landstraße kommend können bereits heute sowohl Radfahrende als auch der motorisierte Individualverkehr (MIV) ohne Lichtsignalanlage (LSA) in Richtung Taunusanlage rechts abbiegen. Für das Rechtsabbiegeverhältnis Taunusanlage (Süden) - Taunusanlage (Osten) ist der "Grünpfeil nur für den Radverkehr" ebenfalls nicht möglich, da in der Taunusanlage (Süden) keine Radverkehrsanlage existiert. Mainzer Landstraße - Zimmerweg - Weserstraße (M 3) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" ist für die Rechtsabbieger von der Mainzer Landstraße in den Zimmerweg gemäß oben genannter Kriterien möglich. Für alle anderen Rechtsabbieger wird die Beschilderung abgelehnt, da separate Radverkehrsanlagen ansonsten entweder im Zu- oder im Abfluss zur Kreuzung nicht existieren. Mainzer Landstraße - Westendstraße - Karlstraße (M 4): An dieser Kreuzung ist der "Grünpfeil nur für den Radverkehr" für die Rechtsabbiegebeziehungen Mainzer Landstraße - Westendstraße möglich. Für die restlichen Fahrbeziehungen (Rechtsabbieger) wird die Beschilderung abgelehnt, da separate Radverkehrsanlagen ansonsten entweder im Zu- oder im Abfluss zur Kreuzung nicht bestehen. Von der Karlstraße kommend können indirekt links abbiegende Radfahrende die Kreuzungszufahrt versperren. Mainzer Landstraße - Ludwigstraße (M 5) Der "Grünpfeil nur für den Radverkehr" wird an allen rechtsabbiegenden Fahrbeziehungen abgelehnt. In allen Fahrbeziehungen (Rechtsabbieger) fehlen Radverkehrsanlagen entweder im Zu- oder im Ablauf. Zudem können Rechtsabbieger von der Mainzer Landstraße in die Ludwigstraße, Fahrtrichtung Norden, konfliktfrei abbiegen (Rechtspfeil). Mainzer Landstraße - Heinrichstraße (M 7) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Es fehlen eigene Radverkehrsanlagen entweder im Zu- oder im Abfluss der Kreuzung. Mainzer Landstraße - Speyerer Straße (M 8) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Die Kreuzung dient der Schulwegsicherung. Mainzer Landstraße - Kleyerstraße - Weilburger Straße - Camberger Straße - Günderrodestraße - Hufnagelstraße (M 9) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Aus Richtung Hauptbahnhof kommend, können alle Linksabbieger konfliktfrei abbiegen. In der Weilburger Straße sowie die Camberger Straße fehlt zudem eine Radverkehrsanlage im Zufluss. In beziehungsweise aus der Günderrodestraße und der Hufnagelstraße gibt es keine LSA-Reglung für den Radverkehr. Mainzer Landstraße - Kriegkstraße - Kostheimer Straße (M 10) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, weil eine LSA für zu Fuß Gehende vorhanden ist. Mainzer Landstraße - Schwalbacher Straße (M 12) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Die Kreuzung dient der Schulwegsicherung. Mainzer Landstraße - Rebstöcker Straße (M 14) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Die Kreuzung dient der Schulwegsicherung. Mainzer Landstraße - Ackermannstraße (M 15) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Die Kreuzung dient der Schulwegsicherung. Mainzer Landstraße - Wickerer Straße (M 16) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Hier handelt es sich um eine LSA für zu Fuß Gehende mit Zeitinsel für die Straßenbahn. In Fahrtrichtung Westen wird der Radweg abseits der LSA geführt, während im Süden keine eigene Radverkehrsanlage existiert. Mainzer Landstraße - Schmidtstraße (M 17) Für die Fahrbeziehung Schmidtstraße - Mainzer Landstraße ist der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" möglich. In umgekehrter Richtung wird die Beschilderung abgelehnt, da der Rechtsabbieger von der Mainzer Landstraße in die Schmidtstraße ohne LSA abbiegen kann. Mainzer Landstraße - Mönchhofstraße (M 18) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da eine eine LSA für zu Fuß Gehende vorhanden ist. Alle erlaubten Abbiegebeziehungen erfolgen nicht signalisiert. Europaallee Europaallee - Lissabonner Straße - Emser Straße (EURO 1) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" ist für die Fahrbeziehung Emser Brücke - Europaallee möglich. Ansonsten stehen dem ‚Grünpfeil nur für den Radverkehr' konfliktfreie Linksabbieger entgegen. Europaallee - Dubliner Straße - Kopenhagener Straße (EURO 2) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da für den Radverkehr an den Kreuzungszufahrten keine Lichtsignale gelten. Europaallee - Dubliner Straße - Kopenhagener Straße (EURO 3) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da für den Radverkehr an den Kreuzungszufahrten keine Lichtsignale gelten. Europaallee - Den Haager Straße (EURO 4) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da für den Radverkehr der Weg zur Einfahrt in die Den Haager Straße sehr weit ist. Europaallee - (Höhe Hausnummer 73) (EUWE 1) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da keine rechtsabbiegenden Fahrbeziehungen existieren. Europaallee - Stephensonstraße (EUWE 2) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Von der Europaallee können Linksabbieger konfliktfrei in die Stephensonstraße abbiegen. Zudem gibt es in der Stephensonstraße keine separate Radverkehrsanlage. Europaallee - Hattersheimer Straße (EUWE 3) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Von der Europaallee können Linksabbieger konfliktfrei in die Hattersheimer Straße abbiegen. In der Hattersheimer Straße gibt es keine separate Radverkehrsanlage. Europaallee - Pariser Straße (Höhe Hausnummer 103) (EUWE 4) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Radfahrende können ohne Konflikt in die Pariser Straße abbiegen. Von der Pariser Straße ist der ‚Grünpfeil nur für den Radverkehr' nicht möglich, da im weiteren Verlauf der Europaallee keine Radverkehrsanlage existiert. Europaallee - Pariser Straße (Höhe Hausnummer 147) (EUWE 5) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Linksabbieger aus der Europaallee können konfliktfrei in die Pariser Straße abbiegen. In der Pariser Straße gibt es zudem keine Radverkehrsanlage. Europaallee - Pariser Straße (Höhe Hausnummer 163) (EUWE 6) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Linksabbieger aus der Europaallee können konfliktfrei in die Pariser Straße abbiegen. In diesem Abschnitt der Pariser Straße gibt es zudem keine eigene Radverkehrsanlage. Friedrich-Ebert-Anlage Friedrich-Ebert-Anlage - Platz der Einheit (FA 5) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Von der Friedrich-Ebert-Anlage erfolgt der Abbiegevorgang in den Platz der Einheit nicht signalisiert. Vom Platz der Einheit kommend gibt es keine Radverkehrsanlage im Zulauf. Zudem gibt es mehrere Fahrstreifen für die Rechtsabbieger und diese können zusätzlich konfliktfrei abbiegen (Rechtspfeil). Friedrich-Ebert-Anlage - Hohenstaufenstraße - Rheinstraße (FA 6) Mit Ausnahme der Abbiegebeziehung Friedich-Ebert-Anlage - Rheinstraße und Rheinstraße - Friedrich-Ebert-Anlage wäre der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" möglich. In der Rheinstraße befindet sich keine Radverkehrsanlage im Abfluss der Kreuzung. Im Zufluss gibt es keine LSA-Reglung. Friedrich-Ebert-Anlage - Erlenstraße (PR 3) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. In der Erlenstraße ist mehrspuriges Rechtsabbiegen möglich, zudem fehlt eine separate Radverkehrsanlage. Von der Friedrich-Ebert-Anlage kommend ist die Erlenstraße eine Einbahnstraße. Friedrich-Ebert-Anlage - Mainzer Landstraße - Düsseldorfer Straße (PR 1) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Den Rechtsabbiegern von der Mainzer Landstraße in die Friedrich-Ebert-Anlage stehen mehrere Fahrstreifen zur Verfügung. Von der Friedrich-Ebert-Anlage in die Mainzer Landstraße ist das Rechtsabbiegen ohne LSA möglich. In der Düsseldorfer Straße existiert keine Radverkehrsanlage beziehungsweise im Zulauf ist sie sehr kurz. Zudem können hier Linksabbieger konfliktfrei abbiegen. Goetheplatz Goethestraße - Börsenstraße - Biebergasse (HW 3) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da die Kreuzung Teil der Schulwegsicherung ist. Börsenstraße - Börsenplatz (HW 3a) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da es sich hier um eine LSA für zu Fuß Gehende handelt. Goethestraße - Börsenstraße - Biebergasse (HW 5) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" aus der Junghofstraße wird abgelehnt. In der Junghofstraße steht keine Radverkehrsanlage zur Verfügung. Rechtsabbieger aus der Junghofstraße können zudem mit zwei Fahrstreifen abbiegen. Aus der Börsenstraße ist ein "Grünpfeil nur für den Radverkehr" möglich. In der Junghofstraße gibt es zwar keine Radverkehrsanlage (Ausschlusskriterium), allerdings kann auch kein Kfz-Verkehr in diese Richtung zufließen, wenn die LSA für die Fahrtrichtung aus der Börsenstraße Rot signalisiert. Mainkai Mainkai - Kurt-Schumacher-Straße - Schöne-Aussicht - Alte Brücke (AB 1) Für die Abbiegebeziehung Alte Brücke - Schöne Aussicht ist der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" möglich. Für die übrigen Fahrbeziehungen wird die Beschilderung hingegen abgelehnt. Vom Mainkai kommend müssen zwei Verkehrsströme gekreuzt werden (Geradeausfahrer Fahrgasse (Radfahrende) und Kurt-Schumacher-Straße). Aus der "Schönen Aussicht" kommend, können indirekt linksabbiegende Radfahrende zum Hindernis werden. Aus der Fahrgasse in Richtung Mainkai ist nur eine kurze eigene Radverkehrsanlage vorhanden. Mainkai - Zum Pfarrturm (MZ) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird für alle Fahrbeziehungen abgelehnt, da separate Radverkehrsanlagen sowohl im Zu- als auch im Abfluss der Kreuzung nicht vorhanden sind. Mainkai - Eiserner Steg - Fahrtor (ES 1) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da es sich hier um eine LSA für zu Fuß Gehende handelt. Mainkai - Am Leonhardstor (MA) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da sich am Mainkai momentan keine Radverkehrsanlage befindet. Der Zufluss von "Am Leonhardstor" wird nicht signalisiert geregelt. Mainkai - Neue Mainzer Straße - Untermainkai - Untermainbrücke (UM 1) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da sich momentan am Mainkai und am Untermainkai keine Radverkehrsanlagen befinden. Konrad-Adenauer-Straße Kurt-Schumacher-Straße - Zeil (KO 2) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt, da es sich hier um eine LSA für zu Fuß Gehende handelt. Konrad-Adenauer-Straße - Vilbeler Straße (FT 1) Für die Fahrbeziehung Vilbeler Straße - Konrad-Adenauer-Straße ist der "Grünpfeil nur für den Radverkehr" möglich. In umgekehrter Richtung wird die Beschilderung abgelehnt, da keine eigene Radverkehrsanlage vorhanden ist. Konrad-Adenauer-Straße - Seilerstraße - Friedberger Tor - Bleichstraße (FT 2) Der Einsatz des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" wird abgelehnt. Vom Friedberger Tor kommend können die Fahrzeuge konfliktfrei links in die Bleichstraße abbiegen. Somit entfällt der Pfeil für die Beziehung Konrad-Adenauer-Straße-Bleichstraße. In der Bleichstraße fehlen zudem eigene Radverkehrsanlagen. Andere Abbiegebeziehungen sind aufgrund Einbahnstraßen (Bleichstraße, Seilerstraße) nicht möglich. In der Seilerstraße existiert zudem keine eigene Radverkehrsanlage im Kreuzungszulauf. Zusammenfassung Bei insgesamt 8 Fahrbeziehungen ist die Beschilderung des "Grünpfeils nur für den Radverkehr" grundsätzlich möglich: Alte Brücke - Schöne Aussicht (AB 1) Emser Brücke - Europaallee (EURO 1) Friedrich-Ebert-Anlage - Hohenstaufenstraße (FA 6) Hohenstaufenstraße - Friedrich- Ebert- Anlage (FA 6) Vilbeler Straße - Konrad-Adenauer-Straße (FT 1) Mainzer Landstraße - Zimmerweg (M 3) Mainzer Landstraße - Westendstraße (M 4) Schmidtstraße - Mainzer Landstraße (M 17) Vorbehaltlich weiterer Festlegungen zu den Einsatzkriterien werden die möglichen Einsatzorte im Rahmen einer weiteren Prüfung und Beurteilung vor Ort beschieden. Da im Bereich Friedrich-Ebert-Anlage - Hohenstaufenstraße eine Planung für die Verbesserung des Radverkehrs zurzeit in Planung ist, wird an dieser Stelle der "Grünpfeil nur für den Radverkehr" zunächst zurückgestellt. Mit dem VZ 720 StVO (Grünpfeil für Kraftfahrzeuge) wurden im Stadtgebiet von Frankfurt keine guten Erfahrungen gemacht. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit (insbesondere erhöhtes Unfallaufkommen, Gefährdung von zu Fuß Gehenden) wurden alle VZ bis auf zwei wieder entfernt. Vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses vor Ort wird der Magistrat daher im Ortsbeirat 1 an folgenden Örtlichkeiten einen Pilotversuch für die Anordnung und Installation des neuen VZ durchführen: Alte Brücke - Schöne Aussicht (AB 1) Emser Brücke - Europaallee (EURO 1) Vilbeler Straße - Konrad-Adenauer-Straße (FT 1) Mainzer Landstraße - Zimmerweg (M 3) Mainzer Landstraße - Westendstraße (M 4) Schmidtstraße - Mainzer Landstraße (M 17). Nach der Umsetzung soll sich eine Evaluierungsphase von sechs Monaten anschließen. Sollte sich der Einsatz des neuen VZ bewährt haben, werden die übrigen oben genannten Standorte geprüft und sukzessive umgesetzt. Der Erhöhung der Verkehrssicherheit wird dabei eine höhere Priorität beigemessen als ein lediglich marginaler Zeitgewinn. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6344

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