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Schau- und Aushangkasten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 330 Betreff: Schau- und Aushangkasten Das Eigentum an dem gegenständlichen Schau- und Aushangkasten auf der Vorderseite der Liegenschaft Alt-Erlenbach 42 (Rathaus Nieder-Erlenbach) kann nicht zweifelsfrei zugeordnet werden. Schlüsselgewalt, und damit Besitz des Kastens, liegt beim Ortsgerichtsvorsteher. Der Magistrat weist den Schau- und Aushangkasten dem Eigentum des Büros der Stadtverordnetenversammlung zu. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 808

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