Schau- und Aushangkasten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST
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Betreff: Schau- und
Aushangkasten Das Eigentum an dem
gegenständlichen Schau- und Aushangkasten auf der Vorderseite der Liegenschaft
Alt-Erlenbach 42 (Rathaus Nieder-Erlenbach) kann nicht zweifelsfrei zugeordnet
werden. Schlüsselgewalt, und damit Besitz des Kastens, liegt beim
Ortsgerichtsvorsteher. Der Magistrat weist den Schau- und Aushangkasten dem
Eigentum des Büros der Stadtverordnetenversammlung zu. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2016, OM 808