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Beschneidung von angrenzenden Bäumen zur Baustelle auf dem Glauburgplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Mit Baugenehmigung vom 19.10.2020 hatte die Bauaufsicht für die Lortzingstraße 15 die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 53 Wohnungen und kultureller Nutzung im Erdgeschoss auf einer zweigeschossigen Tiefgarage mit 24 Stellplätzen genehmigt. Folgende Auflagen wurden zum Schutz der angrenzenden Bäume erteilt: Die gesamte Baumaßnahme ist durch einen Baumgutachter zu begleiten. Der Rückschnitt der Kronen ist fachgerecht auszuführen. Der Abbruch der Mauer und die Spundung der Tiefgarage sind baubegleitend zu überwachen. Die Bestandsbäume sind mit einem 2 m hohen feststehenden geschlossenen Lattenzaun auf der Grundstücksgrenze zu sichern. Ablagerungen und Verdichtungen im Wurzelraum sind nicht zulässig. Während der gesamten Bauzeit ist eine ausreichende Wasserversorgung der Bestandsbäume sicherzustellen. Das gesamte Grundstück des Glauburgplatzes darf in keinem Falle zum Zweck der Baustelleneinrichtung und Baustellenzufahrt genutzt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten / Beenden des Bauvorhabens sind die Beete der Bestandsbäume zu verbessern (Lockerung mit Druckluftlanzen, Düngung, ggfs. Bodenaustausch, Erneuerung der Unterpflanzung). Der langfristige Erhalt der Bäume 13, 14, 17 und 18 ist in jedem Fall zu gewährleisten. Für die Bäume 15 und 16 ist nach Beendigung der Baumaßnahme eine Ersatzpflanzung vorzunehmen (Stu 20-25, 3 oder 4 x v). Die Kosten hierfür sind vom Bauherrn zu tragen. Der Spielplatz Glauburgplatz darf nicht als Andienung für das Café oder die kulturelle Nutzung, für die Müllentsorgung, das Aufstellen von Fahrrädern, o. ä. genutzt werden. Die besondere Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Spielplatz steht dem grundsätzlich entgegen. Die Versickerung von anfallendem Regenwasser sowie der zweite Rettungsweg sind auf Flächen des eigenen Baugrundstückes zu realisieren. Im Vorfeld wurde abgewogen, ob ein Eingriff in die Kronen oder eine Rodung der Bestandsbäume in Frage kommt. Das Gutachten ergab, dass die Bäume trotz der Nachbarbebauung standfest sind. Da das Kronenvolumen immer noch größer ist, als es bei einer Neupflanzung eines Jungbaums hätte sein können, hat man sich für diese Herangehensweise entschieden. Verstöße gegen die oben aufgeführten Nebenbestimmungen sind von der Bauaufsicht bislang nicht festgestellt worden.

Verknüpfte Vorlagen