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Kulturdenkmal "Günthersburgallee" erhalten und pflegen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zur räumlichen Situation: Die Günthersburgallee lässt sich nach Straßenquerungen in drei Bereiche unterteilen. Die beiden unteren Bereiche vom Friedberger Platz bis zur Rothschildallee sind geprägt von einem schmalen Mittelstreifen zur Wegeführung der Fußgänger, welcher von einer 2-reihigen Allee gesäumt ist. Zum Teil bestehen Baumbeete mit einer halbhohen Heckenbepflanzung und es befinden sich Bänke an geeigneten Orten. Beidseits des Mittelstreifens befinden sich Straßen mit PKW-Stellplätzen. Der Mittelweg in diesen Abschnitten ist zum Teil nur 2,50 m breit und unterliegt einem hohen Nutzungsdruck durch Fußgänger. Zwischen Vogelsbergstraße und Rothschildallee weitet sich der Grünstreifen zu einer Grünanlage mit rege genutztem Kinderspielplatz aus. Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf den oberen Bereich der Grünanlage, welcher als Kulturdenkmal ausgewiesen ist. Er beginnt mit dem "Gabelsberger Kreisel" an der Rothschildallee und mündet an der Hartmann-Ibach-Straße in den Günthersburgpark. Das Rondell ist mit einer gepflegten Formschnitthecke und einer Reihe Platanen gefasst. Die Allee besteht aus einem alten Lindenbestand, der Mittelstreifen als freie Rasenfläche ist ebenfalls mit einer Formschnitthecke gefasst. Die Fußgängerwege befinden sich entlang der Alleenbäume. Ein kleiner Trampelpfad im Grünstreifen zeigt die rege Nutzung der Flächen. Zur Anregung des Ortsbeirates: Der Ortsbeirat wünscht die Entwicklung eines Gestaltungs- bzw. Nutzungskonzeptes mit Bezug auf den denkmalpflegerischen Stellenwert der historischen Anlage. Die obere Günthersburgallee wurde im Zuge der Stadterweiterung von Franz Adickes unter dem Gartenbaudirektor A. Weber um 1901 angelegt. Historische Dokumente aus der Zeit belegen eine noch junge Allee mit dem damals üblichen "Schmuckgrün" - eine freie Rasenfläche im Mittelstreifen, die nicht betreten werden durfte. Das "Schmuckgrün" war seitlich mit Beeten flächendeckender Bepflanzung eingerahmt und mit einem Zaun abgesperrt. Die Prachtstraße dient auch heute noch als freie Sichtachse. Mit einer gestalterischen Veränderung gehen andere Flächenbezüge einher, die gegebenenfalls zu einer Nutzungseinschränkung führen können. Sämtliche Maßnahmen müssen mit dem städtischen Denkmalamt abgestimmt werden. Dieses ist unbedingt in den Planungsprozess mit einzubeziehen. Zur weiteren Besprechung schlägt der Magistrat einen gemeinsamen Ortstermin mit dem Ortsbeirat, dem Grünflächenamt sowie dem Denkmalamt vor.

Verknüpfte Vorlagen