Sindlingen: Parken in der Hermann-Brill-Straße
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Vor abgesenkten Bordsteinen besteht grundsätzlich Parkverbot. An den offiziellen Mülltonnenplätzen sind die Borde abgesenkt. Aufgrund vorliegender Beschwerden von Fahrzeugführenden abgeschleppter Fahrzeuge erscheint eine Verdeutlichung der gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Parkverbot vor abgesenkten Bordsteinen) bestehenden Parkverbote sinnvoll. Sollen diese Bereiche zusätzlich markiert werden, muss dies von der Nassauischen Heimstätte beim zuständigen Amt (Amt für Straßenbau und Erschließung) mit einer entsprechenden Kostenübernahmeerklärung beantragt werden. Zu 2.: Bei der Hermann-Brill-Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße. In der Straße dürfen alle zugelassen Fahrzeuge geparkt werden, Einschränkungen gibt es lediglich hinsichtlich von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (§ 12 Absatz 3a StVO). Diese dürfen nicht regelmäßig zwischen 22 und 6 Uhr in reinen Wohngebieten zum Parken abgestellt werden. In der StVO ist leider nicht definiert, was "regelmäßig" zu bedeuten hat. So müsste über einen längeren Zeitraum hinweg jede Nacht eine Kontrolle erfolgen. Dies ist der Städtischen Verkehrspolizei aufgrund der Dienstzeiten (Mo-Fr 7-22 Uhr, Sa 10- 18 Uhr) nicht möglich. Bei entsprechender Beschilderung würde sich das Abstellen in die Nachbarstraßen verlagern und es dürften dort dann ebenfalls keine Motorräder, Roller etc. abgestellt werden. Daher kann dieser Anregung nicht entsprochen werden. Zu 3.: Die Anregung wird zum Anlass genommen, im Bereich der Hermann-Brill-Straße verstärkt Kontrollen durchzuführen.