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Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzun-gen umgestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Dies ist eine Voraussetzung zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches. Zu
  2. Weil eine Bevorrechtigung der West-Ost-Richtung etwa für den Radverkehr angesichts der starken querenden Radverkehrsströme und der Verteilerfunktion nicht sinnvoll ist, strebt der Magistrat grundsätzlich eine solche Lösung an. Zu
  3. In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Auch, weil zu erwarten ist, dass der Radverkehr perspektivisch hier die dominierende Verkehrsart sein wird, sind Radverkehrsanlagen verzichtbar. Zu
  4. Der Kreisverkehrsplatz (KVP) am östlichen Ende der Schäfergasse hat sich nach Auffassung des Magistrats bewährt. Überdies leistet ein KVP an der in Rede stehenden Stelle einen wichtigen Beitrag zur Geschwindigkeitsreduzierung des verbleibenden motorisierten Individualverkehrs. Hinzu kommt, dass es einen städtebaulichen Vertrag zu einer Umgestaltung als KVP gibt. Daher wird an der vorliegenden Planung festgehalten.