Luthmerstraße: Aufstellen von Blumenkübeln gestatten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST
319
Betreff: Luthmerstraße:
Aufstellen von Blumenkübeln gestatten Der Magistrat begrüßt ausdrücklich
das der Anregung zu entnehmende bürgerschaftliche Engagement. Allerdings bedarf
es hierzu einer engen Abstimmung mit der Fachverwaltung des Magistrats
hinsichtlich der Aufstellorte und der Bepflanzung der Blumenkübel. Es muss
sichergestellt sein, dass hieraus keine Beeinträchtigung der öffentlichen
Verkehrsfläche, einschließlich der sich darunter befindlichen Ver- und
Entsorgungsleitungen, resultiert und eine dauerhafte Pflege für den
Gestattungszeitraum gewährleistet ist. Ein von den Anwohnern der genannten
Örtlichkeit an die Fachverwaltung des Magistrats gerichtetes Ansinnen würde von
dieser, entsprechend der vorgenannten Prämissen, wohlwollend geprüft
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.08.2013, OM 2372