Luthmerstraße: Aufstellen von Blumenkübeln gestatten
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 319
Betreff: Luthmerstraße: Aufstellen von Blumenkübeln gestatten Der Magistrat begrüßt ausdrücklich das der Anregung zu entnehmende bürgerschaftliche Engagement. Allerdings bedarf es hierzu einer engen Abstimmung mit der Fachverwaltung des Magistrats hinsichtlich der Aufstellorte und der Bepflanzung der Blumenkübel. Es muss sichergestellt sein, dass hieraus keine Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsfläche, einschließlich der sich darunter befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen, resultiert und eine dauerhafte Pflege für den Gestattungszeitraum gewährleistet ist. Ein von den Anwohnern der genannten Örtlichkeit an die Fachverwaltung des Magistrats gerichtetes Ansinnen würde von dieser, entsprechend der vorgenannten Prämissen, wohlwollend geprüft werden.