Luthmerstraße: Aufstellen von Blumenkübeln gestatten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM
2372 entstanden aus Vorlage:
OF 773/6 vom
07.08.2013 Betreff: Luthmerstraße: Aufstellen von Blumenkübeln
gestatten Der Magistrat wird gebeten, am nordwestlichen Ende
der Luthmerstraße (Sackgasse) interessierten Anwohnern das Aufstellen von
Blumenkübeln zu gestatten, wobei Pflege und Paten schaft
von den Anwohnern übernommen wird. Begründung: Ein Anwohner ist an den Ortsbeirat herangetreten und
hat den Wunsch geäußert, am nordwestlichen Ende der Luthmerstraße (Sackgasse),
Blumenkübel aufzustellen. Er möchte Pflege und Patenschaft übernehmen. Der
Interessent wohnt schon lange dort und ist sich über die Bindung einer solchen
Patenschaft bewusst. Diese Verschönerung des Straßenraums in Verbindung mit
bürgerschaftlichem Engagement ist zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.03.2014, ST 319
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6
am 21.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6
am 18.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 66 5