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Luthmerstraße: Aufstellen von Blumenkübeln gestatten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2372 entstanden aus Vorlage: OF 773/6 vom 07.08.2013 Betreff: Luthmerstraße: Aufstellen von Blumenkübeln gestatten Der Magistrat wird gebeten, am nordwestlichen Ende der Luthmerstraße (Sackgasse) interessierten Anwohnern das Aufstellen von Blumenkübeln zu gestatten, wobei Pflege und Paten schaft von den Anwohnern übernommen wird. Begründung: Ein Anwohner ist an den Ortsbeirat herangetreten und hat den Wunsch geäußert, am nordwestlichen Ende der Luthmerstraße (Sackgasse), Blumenkübel aufzustellen. Er möchte Pflege und Patenschaft übernehmen. Der Interessent wohnt schon lange dort und ist sich über die Bindung einer solchen Patenschaft bewusst. Diese Verschönerung des Straßenraums in Verbindung mit bürgerschaftlichem Engagement ist zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 319 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5