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Schädlingsbekämpfung im Gallus durchführen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine Rattenbekämpfung wird in Frankfurt am Main nicht flächendeckend von Amts wegen durchgeführt, sondern jeder Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften ist nach dem zur Bekämpfung von Ratten maßgeblichen Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) und der dazu erlassenen Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung) verpflichtet, Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen, wenn er einen Rattenbefall auf seinem Grundstück feststellt. Ein - ersatzweises - behördliches Einschreiten erfolgt nur, wenn der Grundstückseigentümer seine Pflicht negiert. Die Erstattung der entstandenen Bekämpfungskosten wird anschließend bei ihm durchgesetzt. Bei dem in der Anregung beschriebenen Bereich der Mainzer Landstraße handelt es sich um einen Abschnitt von rund 2 km Länge an dem hunderte Privatgrundstücke anliegen, die jeweils in Absprache mit dem Grundstückseigentümern/innen betreten und untersucht werden müssten, um anschließend bei betroffenen Grundstücken die Bekämpfung zu fordern. Lediglich die Straßenflächen sowie anliegende Grünflächen wie etwa der Gustavsburgplatz befinden sich in der originären Vermögensverwaltung städtischer Ämter. Eine generell-präventive Bekämpfung von Rattenbefall im kompletten Bereich der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Mönchhofstraße ist schon aus Ressource-Gründen grundsätzlich nicht möglich. Am zweckmäßigsten erscheint es, bei einer erfolgten Rattensichtung direkt die zuständige Stelle im Ordnungsamtes unter den Rufnummern 212-4 24 92/212-4 24 20 oder 212-4 24 94 zu kontaktieren wird. Durch gezielte Fragen an die Bürgerinnen und Bürger können dann die befallenen Bereiche möglichst genau lokalisiert werden, um anschließend alles Nötige für eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung in die Wege zu leiten. Eine Meldung kann auch an das E-Mail-Postfach "akute-gefahrenabwehr@stadt-frankfurt.de" gesendet werden. Auch hier ist eine möglichst genaue Beschreibung der Örtlichkeit sowie die Nennung einer Rückrufnummer hilfreich.

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