Die Aufenthaltsdauer für Geflüchtete in der Halle der Unterkunft In der Au verkürzen
Stellungnahme des Magistrats
Entsprechend der "Kommunalen Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main" sollen Menschen, die nur in Notunterkünften versorgt werden konnten, maximal ein Jahr dort leben müssen. Diese Vorgabe ist der Zentralen Vermittlungsstelle von Unterkünften (ZVU) bekannt. Die Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge ist mit der ZVU wegen der Umsetzung der o.g. Vorgabe der Kommunalen Standards in regelmäßigem, engem Austausch. Besonders für Familien ist die Verlegung in bessere Unterkünfte mangels ausreichender Kapazitäten immer noch schwierig. Seit vergangenem Sommer konnten 10 Familien aus der Halle "In der Au" in qualitativ bessere Unterkünfte verlegt werden. Es handelt sich insgesamt um 40 Personen, davon 25 Kinder und Jugendliche.