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Vorgaben für die Bebauung des Römerhof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 311 Betreff: Vorgaben für die Bebauung des Römerhof Zu 1. Im Rahmen einer sozialverträglichen Quartiersentwicklung und der Philosophie "Wohnen für Alle" folgend sollen in dem Quartier 40 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen entstehen; weitere 15 Prozent sollen dem genossenschaftlichen bzw. gemeinschaftlichen Wohnungsbau vorbehalten bleiben. Die übrigen 45 Prozent sollen als bezahlbare, freifinanzierte Mietwohnungen angeboten werden. Damit wird die Umsetzung von 100 Prozent bezahlbaren Wohnungen für alle Bevölkerungsschichten Frankfurts verfolgt. Zu 2. Die Errichtung von Eigentumswohnungen ist nicht vorgesehen. Zu 3. Die Anregung wird geprüft. Zu 4. Der Magistrat prüft im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens alternative Standorte innerhalb des Quartiers, die eine bessere städtebauliche Einbindung der Schulnutzung ermöglichen. Der Magistrat nimmt die Anregung, einen Versammlungsort für die Bürgerinnen und Bürger vorzusehen, gerne auf und wird sich hierfür einsetzen. Zu 5. Die Anregung ist dem Magistrat bekannt und wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Zu 6. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main, mittels der eine ausreichende Stellplatzversorgung innerhalb des Quartiers gewährleistet wird. Zu 7. Die Bebauung wird auf die Belange Dritter Rücksicht nehmen. Vertreter des Frankfurter Feldbahnmuseum e.V. sind in den Planungsprozess eingebunden. Zu 8. Die Anregung wird berücksichtigt. Zu 9. Der Magistrat sichert zu, den Ortsbeirat frühzeitig und umfassend in die weiteren Planungen einzubinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2748

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