Vorgaben für die Bebauung des Römerhof
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 311 Betreff: Vorgaben für die Bebauung des Römerhof Zu 1. Im Rahmen einer
sozialverträglichen Quartiersentwicklung und der Philosophie "Wohnen für Alle"
folgend sollen in dem Quartier 40 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen
entstehen; weitere 15 Prozent sollen dem genossenschaftlichen bzw.
gemeinschaftlichen Wohnungsbau vorbehalten bleiben. Die übrigen 45 Prozent
sollen als bezahlbare, freifinanzierte Mietwohnungen angeboten werden. Damit
wird die Umsetzung von 100 Prozent bezahlbaren Wohnungen für alle
Bevölkerungsschichten Frankfurts verfolgt. Zu 2. Die Errichtung von
Eigentumswohnungen ist nicht vorgesehen. Zu 3. Die Anregung wird
geprüft. Zu 4. Der
Magistrat prüft im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens alternative Standorte
innerhalb des Quartiers, die eine bessere städtebauliche Einbindung der
Schulnutzung ermöglichen. Der Magistrat nimmt die Anregung, einen
Versammlungsort für die Bürgerinnen und Bürger vorzusehen, gerne auf und wird
sich hierfür einsetzen. Zu 5. Die Anregung ist dem
Magistrat bekannt und wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Zu 6. Der Magistrat verweist in
diesem Zusammenhang auf die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main,
mittels der eine ausreichende Stellplatzversorgung innerhalb des Quartiers
gewährleistet wird. Zu 7. Die Bebauung wird auf die
Belange Dritter Rücksicht nehmen. Vertreter des Frankfurter Feldbahnmuseum e.V.
sind in den Planungsprozess eingebunden. Zu 8. Die Anregung wird
berücksichtigt.
Zu 9. Der
Magistrat sichert zu, den Ortsbeirat frühzeitig und umfassend in die weiteren
Planungen einzubinden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2018, OM 2748