Fahrradbügel an der Haltestelle "Hainer Weg"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Ein Fahrradständer kann in der Nähe des Bushaltehäuschens gebaut werden. Die Fahrradständer müssen auf den bereits versiegelten/gepflasterten Flächen errichtet werden. Die Grünfläche darf nicht bebaut werden, da sie Bannwald im Sinne des Hessischen Waldgesetzes ist. Sollen die Fahrradständer auf der Grünfläche gebaut werden muss dies durch die Obere Forstbehörde genehmigt werden, zudem muss ein Flächenausgleich stattfinden. Eine Genehmigung ist äußerst unwahrscheinlich.