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Waldgerechte Fahrradabstellanlage am Forsthaus Oberrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Den Vorschlag eine Fahrradabstellanlage in das Waldgebiet einzufügen lehnt der Magistrat u. a. aus Gründen der Verkehrssicherheit ab. Ferner ist beschriebenes Waldstück um das Forsthaus Oberrad Bannwald nach §13 HWaldG. Dem Wald nicht dienliche, bauliche Maßnahmen, wie es die Errichtung eines Fahrradständers darstellt, sind nicht genehmigungsfähig. Alternativ wird vorgeschlagen, die Fahrradständer in unmittelbare Nähe zur Laufstrecke, außerhalb des Waldes im Bereich der Bushaltestelle "Hainer Weg" aufzustellen. Hier besteht eine deutlich geringere Problematik im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und es ist deutlich mehr Platz vorhanden. Zudem ergibt sich dadurch ein positiver Nebeneffekt für Buspendler:innen. Diese Flächen werden vom Amt für Straßenbau und Erschließung betreut. Um das Anketten von Fahrrädern an Bäumen oder am Forsthauszaun zukünftig zu unterbinden, wird die Abt. Stadtforst entsprechende Verbotsschilder aufhängen.