Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 304 Betreff: Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt Bei dem erwähnten Gartengrundstück handelt es sich um Waldfläche im Sinne des Hessischen Waldgesetzes. Des Weiteren ist diese Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sowie Teil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt am Main. Grundsätzlich ist Waldfläche zur Wahrung wertvollen Naturraumes im Ballungsgebiet Frankfurt zu erhalten. Verschlechterungen aufgrund von Änderungen der Nutzungsform und Eingriffen in das Waldökosystems sind nicht gestattet. Der Erhalt von Waldfläche hat Vorrang. Dementsprechend kann der Weiternutzung als Freizeitfläche und einer Umwandlung der Fläche hin zu einer parkähnlichen Nutzung nicht zugestimmt werden. Um die ökologische Wertigkeit zu erhöhen, wird die Fläche wieder in die reguläre Wald- Nutzung integriert. Seitens der Abteilung StadtForst des Grünflächenamtes ist die Wiederaufforstung mit wertvollen Baumarten geplant. Dies stellt nicht nur eine Erhöhung der Einnahmen dar, sondern ist ein wertvoller Beitrag im Sinne des Naturschutzes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2747