Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST
304
Betreff: Kündigung des
Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück
155/172 durch die Stadt Frankfurt Bei dem erwähnten Gartengrundstück
handelt es sich um Waldfläche im Sinne des Hessischen Waldgesetzes. Des Weiteren ist diese Fläche als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sowie Teil des Grüngürtels der Stadt
Frankfurt am Main. Grundsätzlich ist Waldfläche zur Wahrung wertvollen
Naturraumes im Ballungsgebiet Frankfurt zu erhalten. Verschlechterungen aufgrund von Änderungen der
Nutzungsform und Eingriffen in das Waldökosystems sind nicht gestattet. Der
Erhalt von Waldfläche hat Vorrang. Dementsprechend kann der Weiternutzung als
Freizeitfläche und einer Umwandlung der Fläche hin zu einer parkähnlichen
Nutzung nicht zugestimmt werden. Um die ökologische Wertigkeit zu erhöhen, wird
die Fläche wieder in die reguläre Wald- Nutzung integriert. Seitens der Abteilung StadtForst
des Grünflächenamtes ist die Wiederaufforstung mit wertvollen Baumarten
geplant. Dies stellt nicht nur eine Erhöhung der Einnahmen dar, sondern ist ein
wertvoller Beitrag im Sinne des Naturschutzes. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2013, OM 2747