Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM
2747 entstanden aus Vorlage:
OF 752/5 vom
20.11.2013 Betreff: Kündigung des Pachtvertrages des
Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die
Stadt Frankfurt Der Magistrat wird aufgefordert, die Kündigung des Pachtvertrages für das Gartengrundstück
Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 im Wilhelm-Beer-Weg
zurückzunehmen.
Begründung: Seit 2007 besteht über das obige Grundstück mit einer
Familie im Wilhelm-Beer-Weg ein Pachtvertrag. Dieses Grundstück wird aber nicht
nur durch den Pächter genutzt. Vielmehr haben alle in diesem Bereich wohnenden
Familien mit Kindern die Möglichkeit, den Garten für Freizeitveranstaltungen zu
nutzen. Von dieser Nutzungsmöglichkeit wird auch reger Gebrauch gemacht, etwa
durch gemeinsame Sommerfeste, Kindergeburtstage usw. Der Pachtvertrag für
dieses Gartengrundstück wurde zum 31.12.2013 von der Stadt Frankfurt gekündigt.
Auf Nachfrage teilte die Stadt mit, dass durch eine forstwirtschaftliche
Bewirtschaftung des Grundstücks die Einnahmen gesteigert werden sollen. Für die
Familien bedeutet die Kündigung des Gartenstücks einen erheblichen Verlust an
Freizeitgestaltung. Der Pächter wäre auch bereit, eine höhere Pacht zu zahlen
und Anregungen für die Entwicklung des Pachtgrundstücks aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.03.2014, ST 304
Aktenzeichen: 67 1