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Parkmarkierung im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese ausreichend breit sind

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Um einen ungehinderten Fußgängerverkehr zu gewährleisten, muss eine Restgehwegbreite, neben parkenden Fahrzeugen, von mindestens 1,60 Meter vorhanden sein. Für das Parken von Kraftfahrzeugen halb auf dem Gehweg ist eine Breite von einem Meter auf dem Gehweg anzusetzen. Aus diesen Vorgaben ergibt sich, dass ein Parken halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Gehweg nur realisiert werden kann, wenn der Gehweg eine Mindestbreite von 2,60 Metern aufweist. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Fahrbahn durch das Parken, bei einem zugrunde gelegten Platzbedarf von 2 Metern, um circa einen Meter eingeengt wird. Der Neuer Weg weist eine Breite von rund 5,50 Metern auf. Bei der Einengung verbleibt eine Restfahrbahnbreite von rund 4,50 Metern. Diese Restfahrbahnbreite würde dann einen Zweirichtungsverkehr nicht mehr zulassen. Hier muss der Begegnungsverkehr PKW/Bus bzw. Bus/LKW möglich sein. Bei einer neuen Bewertung der Parksituation im Neuen Weg müsste das Parken gänzlich entfallen. Bei dem betrachteten Bereich zwischen dem Neuen Weg und der Carl-Schultis-Straße sind derzeit rund 25 Parkplätze vorhanden. Sofern der Ortsbeirat das Entfernen der Parkplätze wünscht, bittet der Magistrat um entsprechende Rückmeldung.