Parkmarkierungen im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese dafür ausreichend breit sind
Vorlagentyp: OF BFF
Begründung
Bürgersteigen der Westseite, soweit diese dafür ausreichend breit sind Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten auf den Bürgersteigen im Verlauf des Neuen Weges soweit möglich, insbesondere aber zwischen Haus Nr. 2 und Carl-Schultis-Straße, das Parken auf dem Bürgersteig durch eine durchgezogene Linie zu begrenzen, um Rollstuhl-, Rollator- und Kinderwagen- fahrern eine durchgehende Benutzung des Bürgersteiges zu garantieren. Begründung: Es gibt immer wieder Autofahrer, die ihr Fahrzeug so breit auf den Bürgersteig stellen, daß Fußgänger alleine gerade so durchkommen, nicht aber, Senioren, Behinderte und Kinderwagenfahrer die auf die gefährliche Strasse ausweichen müssen. Das muss unbedingt abgestellt werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.10.2019,
OF 282/16 Betreff: Parkmarkierungen im Neuen Weg auf den
Bürgersteigen der Westseite, soweit diese dafür ausreichend breit sind
Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten auf den Bürgersteigen im
Verlauf des Neuen Weges
soweit möglich, insbesondere aber zwischen Haus Nr. 2 und Carl-Schultis-Straße, das Parken auf dem
Bürgersteig durch eine durchgezogene Linie zu begrenzen, um Rollstuhl-, Rollator- und
Kinderwagen- fahrern eine
durchgehende Benutzung des Bürgersteiges zu garantieren. Begründung: Es gibt immer wieder Autofahrer, die ihr Fahrzeug so
breit auf den Bürgersteig
stellen, daß Fußgänger alleine gerade so durchkommen, nicht aber, Senioren, Behinderte und
Kinderwagenfahrer die auf die gefährliche Strasse ausweichen müssen. Das muss
unbedingt abgestellt werden. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
16 am 29.10.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5348 2019
Die Vorlage OF 282/16 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
3 WBE, CDU, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen 1 WBE (=
Ablehnung) bei Enthaltung SPD