Parkmarkierungen im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese dafür ausreichend breit sind
Begründung
Bürgersteigen der Westseite, soweit diese dafür ausreichend breit sind Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten auf den Bürgersteigen im Verlauf des Neuen Weges soweit möglich, insbesondere aber zwischen Haus Nr. 2 und Carl-Schultis-Straße, das Parken auf dem Bürgersteig durch eine durchgezogene Linie zu begrenzen, um Rollstuhl-, Rollator- und Kinderwagen- fahrern eine durchgehende Benutzung des Bürgersteiges zu garantieren. Begründung: Es gibt immer wieder Autofahrer, die ihr Fahrzeug so breit auf den Bürgersteig stellen, daß Fußgänger alleine gerade so durchkommen, nicht aber, Senioren, Behinderte und Kinderwagenfahrer die auf die gefährliche Strasse ausweichen müssen. Das muss unbedingt abgestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 12.10.2019, OF 282/16
Betreff: Parkmarkierungen im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese dafür ausreichend breit sind Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten auf den Bürgersteigen im Verlauf des Neuen Weges soweit möglich, insbesondere aber zwischen Haus Nr. 2 und Carl-Schultis-Straße, das Parken auf dem Bürgersteig durch eine durchgezogene Linie zu begrenzen, um Rollstuhl-, Rollator- und Kinderwagen- fahrern eine durchgehende Benutzung des Bürgersteiges zu garantieren. Begründung: Es gibt immer wieder Autofahrer, die ihr Fahrzeug so breit auf den Bürgersteig stellen, daß Fußgänger alleine gerade so durchkommen, nicht aber, Senioren, Behinderte und Kinderwagenfahrer die auf die gefährliche Strasse ausweichen müssen. Das muss unbedingt abgestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 16