Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 299 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg Da sich die Qualität eines Baugebietes aus dem kompletten städtebaulichen Konzept heraus entwickelt und nicht an einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten festzumachen ist, wird der Magistrat die aktuell laufende Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes ohne entsprechende Festlegungen weiterführen. Unabhängig von der letztlich realisierten Anzahl der Wohneinheiten wird sich durch die Entwicklung des Baugebiets in mehreren Bauabschnitten der Zuzug der neuen Bewohner zeitlich über einen längeren Zeitraum staffeln. Im Gegensatz zu vielen Planungen der Vergangenheit, bei denen der Magistrat Innenentwicklung auf Gewerbebrachen, Bahn-, Hafen-, oder Militärflächen betrieben hat und Boden geschont wurde, wird mit dem Baugebiet wertvoller landwirtschaftlicher Boden beansprucht. Vor diesem Hintergrund und angesichts der sehr unterschiedlichen Bauformen, die an das Baugebiet im Osten von Bonames anschließen, ist es nicht angebracht, hier vorwiegend mit Flächen beanspruchenden Doppel- und Reihenhäusern zu planen. In diesem Zusammenhang orientierte sich die Planung der jüngeren Vergangenheit am unteren Ende der Zielvorgabe im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbands FrankfurtRheinMain, die im Einzugsbereich vorhandener oder geplanter S- und U-Bahn-Haltepunkte 45 - 60 Wohneinheiten pro Hektar vorsieht. Der Magistrat bereitet derzeit eine Veranstaltung vor, in der im ersten Quartal 2015 mit den lokalen Akteuren gemeinsame Perspektiven zur Fortentwicklung des Gesamtkonzeptes entwickelt und bewertet werden sollen. In diesem Zusammenhang wird es auch um die Lage und Art der öffentlichen und privaten Grünflächen gehen. Über die Fortentwicklung des Gesamtkonzeptes wird der Magistrat unaufgefordert auch auf den Ortsbeirat 10 zukommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2990

Verknüpfte Vorlagen