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Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten das Bebauungsplanverfahren N 516 (Am Eschbachtal-Harheimer Weg) dahingehend zu verändern, dass die Kleingärten, die direkt an die Siedlungshäuser Seulberger Str. grenzen und die davor befindlichen Streuobstwiesen erhalten bleiben, wie in dem Bebauungsplan von 1998 auch vorgesehen war. Des Weiteren möchten wir nochmals Daraufhinweisen dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten, auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8.1998 mit 1190Wohneinheiten angegeben ist, mit einer eventuellen Erhöhung um 10%. zu minimieren ist.

Inhalt

Antrag vom 25.02.2014, OF 596/10

Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten das Bebauungsplanverfahren N 516 (Am Eschbachtal-Harheimer Weg) dahingehend zu verändern, dass die Kleingärten, die direkt an die Siedlungshäuser Seulberger Str. grenzen und die davor befindlichen Streuobstwiesen erhalten bleiben, wie in dem Bebauungsplan von 1998 auch vorgesehen war. Des Weiteren möchten wir nochmals Daraufhinweisen dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten, auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8.1998 mit 1190Wohneinheiten angegeben ist, mit einer eventuellen Erhöhung um 10%. zu minimieren ist.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 30
OBR 10
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2990 2014 Die Vorlage OF 596/10 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen.
Zustimmung:
Alle

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