Fußweg am Luderbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.