Fußweg am Luderbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der in der Anfrage des Ortsbeirats angesprochene Durchgang ist Bestandteil der Kleingartenanlage und war lediglich zur Durchführung der Baumaßnahme geöffnet worden. Er war zu keiner Zeit eine öffentliche Wegeverbindung und wurde nach Abschluss der Baumaßnahme wieder geschlossen. Der Durchgang ist nicht als öffentlicher Weg ausgebaut und wird vom Magistrat nicht als solcher unterhalten, sodass die Verkehrssicherungspflicht nicht übernommen werden kann. Eine Öffnung des Wegs für eine öffentliche Nutzung kommt aus diesem Grund nicht in Betracht.