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Schaffung von ausgewiesenen Parkplätzen für E-Scooter im Ortsbezirk 2

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Um umfassend auf das Anliegen des Ortsbeirats einzugehen, hält es der Magistrat für zielführend, die Situation rund um die E-Scooter und damit verbunden die Mobilitätsstationen generell einzuordnen: Im März dieses Jahres hat der Magistrat damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter und Lieferzonen in den Straßen des Bahnhofsviertels und der Innenstadt auszuweisen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist das "wilde" Abstellen außerhalb von ausgewiesenen E-Scooter-Parkplätzen im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt nicht mehr möglich. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es dort den höchsten Handlungsdruck. Aus dem Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt: Mobilitätsstationen bündeln Verkehrsmittel an einem Standort, sollen das Verkehrsangebot des ÖPNV erweitern und Mobilität ohne Pkw-Besitz ermöglichen. In Frankfurt am Main sollen drei Stationsarten umgesetzt werden, die sich in Größe und Funktion unterscheiden: - S-Stationen: Zweiradsharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren (etwa alle 100 bis 200 Meter). - M-Stationen: Car Sharing (stationsbasiert) und Zweiradsharing an ÖPNV-Haltepunkten sowie in Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet (etwa alle 500 Meter). - L-Stationen: Car Sharing (stationsbasiert) und Zweiradsharing ausschließlich an Außenästen des Schienenverkehrs sowie an ausgewählten Schienen-Knotenpunkten. Die Stadt wird in drei verschiedene Bereiche unterteilt. Die unterschiedlichen Stationstypen kommen bereichsbezogen zum Einsatz: Bereich 1: Innenstadt und Stadtteilzentren (Höchst, Berger Straße, Schweizer Straße, Leipziger Straße) - S-Stationen (alle 100 Meter). Bereich 2: Erweiterter Bereich zwischen Anlagenring und Alleenring, nördliches Sachsenhausen - S-Stationen (alle 200 Meter), M-Stationen (alle 500 Meter). Bereich 3: Stadtteile außerhalb des Alleenrings, keine S-Stationen, M-Stationen (alle 500 Meter) - L-Stationen an ausgewählten ÖPNV-Knotenpunkten. Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um eine erste Verortung geeigneter Standorte zu ermitteln. Dazu zählen unter anderem: Einwohnerdichte, ÖPNV-Angebot, Bewohnerparkzonen, Nachfragedaten der Shared-Mobility-Anbieter, Car- und Bike-Sharing-Stationen, Bereiche und Verbotszonen aus der E-Scooter-Sondernutzungserlaubnis, relevante Arbeitgeber, universitäre Einrichtungen, touristische Ziele und P&R-Parkplätze. Die unterschiedlichen Mobilitätsstationen werden bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt. Mit dem Bau der ersten Mobilitätsstationen soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Es lässt sich jedoch zurzeit noch nicht absehen, wann mit einer Realisierung von S-Mobilitätsstationen im Ortsbezirk 2 zu rechnen ist. Der Prozess für die digitale Ausweisung der bereits eingerichteten Stellplätze und den zugehörigen Sperrzonen im 100-Meter-Radius für E-Scooter außerhalb der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel wurde bereits angestoßen. Seit dem

  1. September sollen diese Flächen von den Anbietern übernommen sein und dann für die Nutzer verpflichtend gelten. Künftig sollen neu eingerichtete E-Scooter Stellplätze und die sie umgebenden Sperrzonen immer zeitnah nach der Fertigstellung an die Anbieter kommuniziert und von diesen in den Apps hinterlegt werden. Durch eine Software werden die Anbieter in Echtzeit gesteuert und die Mobilitätsstationen können nachfragegerecht in der Stadt etabliert werden. Gerne möchte der Magistrat abschließend auch darauf hinweisen, dass die E-Scooter-Anbieter verpflichtet sind, jederzeit Beschwerden über behindernd abgestellte E-Scooter entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Kontaktdaten finden sich auf den jeweiligen Scootern oder online auf https://frankfurt.de/themen/verkehr/e-scooter/e-scooter. Des Weiteren gibt es nun von allen Betreiberfirmen eine gemeinsame Plattform, um entsprechende Fahrzeuge zu melden: www.scooter-melder.de. Selbstverständlich können Verstöße jederzeit auch an die Straßenverkehrsbehörde gemeldet werden. Bußgelder für falsch abgestellte E-Scootern werden im Rahmen der städtischen Verkehrsüberwachung bereits verhängt. Die Kosten für ein Umparken von illegal abgestellten E-Scootern durch die Stadt werden den Betreibern in Rechnung gestellt.

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