Nachpflanzen von Bäumen auf den Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße/ Bushaltestelle "Leonhardsgasse"
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 11
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, auf diesen Flächen circa zehn Bäume wieder nach - oder neu anzupflanzen.
Verknüpfte Vorlagen
Verweisen auf diese Vorlage
- OM_6153_2024 Platz an der Bushaltestelle „Leonhardsgasse“ - Entsiegeln und Parkplätze schaffen
- ST_705_2023 Nachpflanzen von Bäumen auf den Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße/Bushaltestelle „Leonhardsgasse“
- V_818_2024 Leonhardsgasse - Bushaltestelle, Nachpflanzung, platzender Asphalt auf dem Bürgersteig
- ST_2245_2022 Nachpflanzen von Bäumen auf dem Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße-Bushaltestelle "Leonardsgasse"
- OF_295-11_2022 Nachpflanzen von Bäumen auf den Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße/ Bushaltestelle „Leonhardsgasse“
- OF_672-11_2024 Platz an der Bushaltestelle „Leonhardsgasse“ - Entsiegeln und Parkplätze schaffen
Aktuelle Vorlage
OM_2331_2022 Nachpflanzen von Bäumen auf den Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße/ Bushaltestelle „Leonhardsgasse“
Diese Vorlage verweist auf
- OF_295-11_2022 Nachpflanzen von Bäumen auf den Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße/ Bushaltestelle „Leonhardsgasse“
- OF_543-11_2023 Leonardsgasse - Bushaltestelle, Nachpflanzung, platzender Asphalt auf dem Bürgersteig
- OF_672-11_2024 Platz an der Bushaltestelle „Leonhardsgasse“ - Entsiegeln und Parkplätze schaffen
- OM_6153_2024 Platz an der Bushaltestelle „Leonhardsgasse“ - Entsiegeln und Parkplätze schaffen
- ST_2245_2022 Nachpflanzen von Bäumen auf dem Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße-Bushaltestelle "Leonardsgasse"
- ST_705_2023 Nachpflanzen von Bäumen auf den Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße/Bushaltestelle „Leonhardsgasse“
Weitere Verweise (2. Ordnung)
- ST_1111_2024 Leonhardsgasse - Bushaltestelle, Nachpflanzung, platzender Asphalt auf dem Bürgersteig
- ST_611_2025 Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen