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Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Bärengarten zwischen Strahlenberger Weg und Speckweg sowie auf dem im weiteren Verlauf anschließenden Wirtschaftsweg ist kein Gehweg, sondern lediglich ein sogenanntes Schrammbord vorhanden. Aufgrund des dennoch im Verhältnis stark vorhandenen Fußgängerverkehrs wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 in dem Bereich beschildert. Eine Fahrradstraße lässt sich nicht umsetzen, da die Straße Im Bärengarten sowie der anschließende Wirtschaftsweg durch landwirtschaftlichen Verkehr geprägt ist. Vollständigkeitshalber sei mitgeteilt, dass sich die Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512, auf die Straßen Länderweg und Strahlenberger Weg und nicht auf die Straße Im Bärengarten bezieht.