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Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Betreff: Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 50 km/h. Alle Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Ausnahme von Tempo-30-Zonen müssen den strengen Anforderungen des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genügen. Anordnungen aus Sicherheitsgründen kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur auf Streckenabschnitten in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Sowohl im Länderweg als auch im Strahlenberger Weg liegt in den letzten drei Jahren kein erfasster geschwindigkeitsbedingter Verkehrsunfall vor. Es liegt lediglich ein Unfall durch eine rechts-vor-links-Missachtung vor. Aufgrund der geplanten Auslagerung der Mühlbergschule in den Länderweg fand am 07.10.2016 ein Termin der Schulwegkommission statt. Ausgehend von dieser Begehung wurde im Zeitraum vom 02.-16.12.2016 eine Geschwindigkeitsmessung im Länderweg durchgeführt. Die Auswertung der Messung hat ergeben, dass es zu keinen nennenswerten Geschwindigkeitsüberschreitungen im sanktionierbaren Bereich gekommen ist. Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind nicht erfüllt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist aus den vorgenannten Gründen somit nicht zulässig. Bezüglich der Ansicht des Ortsbeirats, der Gehweg sei im genannten Bereich zu schmal, kann Folgendes festgehalten werden: Gegenüber des Bahndammes befindet sich auf der bebauten Seite des Länderweges bzw. des Strahlenberger Weges ein durchgehender ca. 1,50 m breiter Gehweg. In beiden Straßen befinden sich fast ausschließlich Gewerbebetriebe, welche überwiegend von Kunden und Beschäftigten angefahren werden. Aufgrund des geringen Fußgängeraufkommens wird vor Ort der vorhandene Gehweg als ausreichend breit angesehen. Der Schulweg der ausgelagerten Mühlbergschule führt hingegen über die Offenbacher Landstraße, Seehofstraße in den Länderweg. In diesem Bereich herrscht entsprechend ein erhöhtes Fußgängeraufkommen. Durch das Aufstellen von Leitwänden im Fahrbahnbereich wurde der Gehwegbereich bereits verbreitert, um zum einen den erforderlichen Platzbedarf zu schaffen und zum anderen die zu Fuß Gehenden, insbesondere Schülerinnen und Schüler, zu schützen. Zudem wurden auf der Fahrbahn zwei Piktogramme "Kinder" im Bereich des Schuleinganges markiert. Aus vorgenannten Gründen kann der Einrichtung von Tempo 30 im genannten Bereich nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 Antrag vom 08.10.2019, OF 1435/5 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296