Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Betreff: Mehr Sicherheit Länderweg -
Strahlenberger Weg Die innerörtliche
Regelgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 50 km/h. Alle
Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Ausnahme von Tempo-30-Zonen müssen den
strengen Anforderungen des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genügen.
Anordnungen aus Sicherheitsgründen kommen neben Streckenabschnitten mit
entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur auf Streckenabschnitten in Betracht,
deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte
liegt. Sowohl im Länderweg als auch im
Strahlenberger Weg liegt in den letzten drei Jahren kein erfasster
geschwindigkeitsbedingter Verkehrsunfall vor. Es liegt lediglich ein
Unfall durch eine rechts-vor-links-Missachtung vor. Aufgrund der geplanten Auslagerung der Mühlbergschule
in den Länderweg fand am 07.10.2016 ein Termin der Schulwegkommission statt.
Ausgehend von dieser Begehung wurde im Zeitraum vom 02.-16.12.2016 eine
Geschwindigkeitsmessung im Länderweg durchgeführt. Die Auswertung der Messung
hat ergeben, dass es zu keinen nennenswerten
Geschwindigkeitsüberschreitungen im sanktionierbaren Bereich gekommen ist.
Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche
Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind nicht
erfüllt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist aus den vorgenannten Gründen
somit nicht zulässig. Bezüglich der Ansicht des Ortsbeirats, der Gehweg sei
im genannten Bereich zu schmal, kann Folgendes festgehalten werden: Gegenüber
des Bahndammes befindet sich auf der bebauten Seite des Länderweges bzw. des
Strahlenberger Weges ein durchgehender ca. 1,50 m breiter Gehweg. In beiden
Straßen befinden sich fast ausschließlich Gewerbebetriebe, welche überwiegend
von Kunden und Beschäftigten angefahren werden. Aufgrund des geringen
Fußgängeraufkommens wird vor Ort der vorhandene Gehweg als ausreichend breit
angesehen. Der Schulweg der ausgelagerten
Mühlbergschule führt hingegen über die Offenbacher Landstraße, Seehofstraße in
den Länderweg. In diesem Bereich herrscht entsprechend ein erhöhtes
Fußgängeraufkommen. Durch das Aufstellen von Leitwänden im Fahrbahnbereich
wurde der Gehwegbereich bereits verbreitert, um zum einen den
erforderlichen Platzbedarf zu schaffen und zum anderen die zu Fuß Gehenden,
insbesondere Schülerinnen und Schüler, zu schützen. Zudem wurden auf der
Fahrbahn zwei Piktogramme "Kinder" im Bereich des Schuleinganges markiert.
Aus vorgenannten Gründen kann der Einrichtung von
Tempo 30 im genannten Bereich nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647
Antrag vom
08.10.2019, OF
1435/5
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296