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Wirkt sich eine Reduzierung der Berliner Straße auf zwei Fahrspuren negativ auf das Gewerbe in der Innenstadt aus?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 292 Betreff: Wirkt sich eine Reduzierung der Berliner Straße auf zwei Fahrspuren negativ auf das Gewerbe in der Innenstadt aus? Laut der Begründung hat der Ortsbeirat obige Anfrage in Zusammenhang mit der Position der Industrie- und Handelskammer Frankfurt zum 2015 verabschiedeten Innenstadtkonzept der Stadt Frankfurt gestellt. Ausweislich der auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main im Oktober 2015 veröffentlichten wirtschaftspolitischen Positionen der IHK Frankfurt am Main zur Kommunalwahl 2016 vertritt die IHK bezüglich des Innenstadtkonzeptes folgende Standpunkte: Unter der Überschrift "Frankfurter Innenstadt als erlebenswerten Wirtschaftsstandort sichern, Stadtteile wettbewerbsfähig halten" ist zu lesen: "Innenstadtkonzept umsetzen, Wirkungen exakt analysieren." Unter der weiteren Überschrift "Erreichbarkeit verbessern, Verkehrsinfrastruktur aufwerten, ÖPNV stärken" heißt es: "Hauptverkehrsachsen in Frankfurt leistungsfähig halten, Feldversuch Fahrstreifenreduzierung auf der Berliner Straße transparent auswerten". Mit der Verringerung der Barrierewirkung der Berliner Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer will der Magistrat die gleichberechtigte Mobilität und die stadträumlichen Qualitäten stärken. Dabei ist ebenso erklärtes Ziel des Magistrates, dass die Berliner Straße leistungsfähig bleibt, sodass die Erreichbarkeit für Anwohnerinnen und Anwohner, Besucherinnen und Besucher und den Anlieferverkehr für das Gewerbe gesichert bleibt. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit eine Planung vorlegen, die die Erreichbarkeit der Innenstadt auch für das Gewerbe weiterhin gewährleistet und gleichzeitig die Trennwirkung der Berliner Straße verringert. Das kommt auch den dort ansässigen Geschäften zugute. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4671