Wirkt sich eine Reduzierung der Berliner Straße auf zwei Fahrspuren negativ auf das Gewerbe in der Innenstadt aus?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST
292
Betreff: Wirkt sich eine
Reduzierung der Berliner Straße auf zwei Fahrspuren negativ auf das Gewerbe in
der Innenstadt aus? Laut der Begründung hat der
Ortsbeirat obige Anfrage in Zusammenhang mit der Position der Industrie- und
Handelskammer Frankfurt zum 2015 verabschiedeten Innenstadtkonzept der Stadt
Frankfurt gestellt. Ausweislich der auf der Internetseite der Industrie-
und Handelskammer Frankfurt am Main im Oktober 2015 veröffentlichten
wirtschaftspolitischen Positionen der IHK Frankfurt am Main zur Kommunalwahl
2016 vertritt die IHK bezüglich des Innenstadtkonzeptes folgende
Standpunkte: Unter der Überschrift "Frankfurter
Innenstadt als erlebenswerten Wirtschaftsstandort sichern, Stadtteile
wettbewerbsfähig halten" ist zu lesen: "Innenstadtkonzept umsetzen, Wirkungen
exakt analysieren." Unter der weiteren Überschrift "Erreichbarkeit verbessern,
Verkehrsinfrastruktur aufwerten, ÖPNV stärken" heißt es: "Hauptverkehrsachsen
in Frankfurt leistungsfähig halten, Feldversuch Fahrstreifenreduzierung auf der
Berliner Straße transparent auswerten". Mit der Verringerung der Barrierewirkung der
Berliner Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und
Radfahrer will der Magistrat die gleichberechtigte Mobilität und die
stadträumlichen Qualitäten stärken. Dabei ist ebenso erklärtes Ziel des
Magistrates, dass die Berliner Straße leistungsfähig bleibt, sodass die
Erreichbarkeit für Anwohnerinnen und Anwohner, Besucherinnen und Besucher
und den Anlieferverkehr für das Gewerbe gesichert bleibt. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit eine Planung
vorlegen, die die Erreichbarkeit der Innenstadt auch für das Gewerbe weiterhin
gewährleistet und gleichzeitig die Trennwirkung der Berliner Straße verringert.
Das kommt auch den dort ansässigen Geschäften zugute. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2015, OM 4671