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Immobilie Leipziger Straße 81

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Prüfung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am Main setzt den rechtswirksamen Verkauf der betreffenden Immobilie voraus. Zu der in der Anregung des Ortsbeirats angesprochenen Liegenschaft liegt dem Magistrat keine aktuelle Verkaufsanzeige vor, sodass weder ein Erwerb zugunsten Dritter nach § 27a BauGB geprüft, noch der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit dem - derzeit nicht vorhandenen - Verkäufer abgestimmt werden kann. Die angesprochene Immobilie befindet sich im Geltungsbereich der Milieuschutzsatzung E47 Bockenheim I. Sobald dem Amt für Bau und Immobilien als zuständigem Fachamt ein rechtswirksamer Kaufvertrag vorgelegt werden sollte, wird von dort zusammen mit den weiteren zuständigen Fachämtern eine inzwischen standardisierte Prüfung zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird dem Käufer die Abgabe einer Abwendungsvereinbarung vorgeschlagen. Im Rahmen dieser Prüfung wird regelmäßig auch ein Erwerb zugunsten der ABG Frankfurt Holding oder von Wohnungsbaugenossenschaften in Betracht gezogen. Da im Übrigen dem Magistrat jeder Immobilienkaufvertrag im Stadtgebiet zur Prüfung des gesetzlichen Vorkaufsrechts vorgelegt werden muss, sind zusätzliche Hinweise zu möglichen Verkaufsfällen nicht zielführend, da diese keinen Einfluss auf die für jede Immobilie in gleichem Umfang durchzuführende Prüfung haben.

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