Immobilie Leipziger Straße 81
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig zu prüfen und zu berichten, ob die Immobilie Leipziger Straße 81 im Wege der Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt erworben werden kann; 2. im Zusammenhang mit Nr. 1 ebenfalls zu prüfen, inwieweit zur Vorbereitung des Kaufs für Dritte, die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften und die Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften einbezogen werden können; 3. alternativ zu Nr. 1 die Vereinbarung einer Abwendungserklärung vorzubereiten und bezüglich der darin zu vereinbarenden Vorgaben die Bestandsmieter mit einzubeziehen. Begründung: Informations- und Handlungsbedarf, da in dem genannten zum Verkauf stehenden Objekt aktuell ca. 30 Personen, überwiegend junge Menschen und auch Studierende, wohnen.